Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 176. 1097 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mlechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
  
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 14. November 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats 
über Hülsenfrüchte vom 29. Juni 1916 (Rl. S. 846). (2) Bekannt- 
machung, betreffend Absatz von Gemüsekonserven und Faßbohnen. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Handel mit Apfel= und Birnenwein. 
(4) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers 
vom 2. November 1916 über Höchstpreise für Hafernährmittel. (5) Be- 
kanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 10. Oktober 
1916 über Rohtabak (R#l. S. 1145). (6) Bekanntmachung, betreffend 
Verbot der Ausbeutung von Kriegsbeschädigten. (7) Bekanntmachung, 
betreffend Tanzunterricht. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 10. November 1916 zur Ausführung der Berordnung 
bes Bundesrats über Hülsenfriüchte vom 29. Juni 1916 (Röenl. S. 846). 
Bei dem Verkehr mit Hülsenfrüchten sind drei Arten von Saatgut zu unter- 
scheiden: 
a) „Anerkanntes Saatgut“ sind solche Hülsenfrüchte aus anerkannten 
Saatgutwirtschaften, auf welche sich die Anerkennung erstreckt. Als 
anerkannte Saatgutwirtschaften gelten solche Wirtschaften, die in der 
Sondernummer des gemeinsamen Tarif-Verkehrsanzeigers für den 
Güter= und Tierverkehr im Bereiche der Preußisch-Hessischen Staats- 
eisenbahnverwaltung, der Militäreisenbahnen, der Mecklenburgischen 
und Oldenburgischen Staatseisenbahnen und der Norddeutschen Pri- 
252
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.