Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 183. 1145 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menlenburg-Schwerin. 
Jahraang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 27. November 1916. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
7. Oktober 1916 über die Lieferung von Heu für das Heer. (2) Be- 
kanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers vom 
13. November 1916 über die Einfuhr von frischen Fischen. (3) Bekannt- 
machung, betreffend die russisch-polnischen Arbeiter. (4) Bekanntmachung, 
betreffend Ladenschluß. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 23. November 1916 zur Ausführung der Bundes- 
ratsverordnung vom 7. Oktober 1916 über die Lieferung von Heu für das Heer. 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 7. v. Mts. über Lieferung 
von Heu für das Heer wird Folgendes bestimmt: 
I 
Für den Heeresbedarf sind aus dem Großherzogtume 22548 Tonnen Heu 
sofort sicherzustellen. Die Ablieferung erfolgt zu den dafür festgesetzten Zeiten 
nach näherer Bestimmung der zuständigen Behörden. 
II. 
Die Verteilung des in Ziffer 1 genannten Heeresbedarfs auf die einzelnen 
Kommunalverbände erfolgt durch die Spezialkommission zur Beschaffung der 
Landlieferungen im Kriege. 
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