Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 186. 1161 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 1. Dezember 1916. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Versorgung der Kriegsgefangenen mit 
Speisefetten. (2) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Rüben. 
  
II. Abteilung. 
.. — 
(1) Bekanntmachung vom 29. November 1916, betreffend Versorgung der 
Kriegsgesangenen mit Speisefetten. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin vom 24. November 1916 wird hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. · 
Schwerin, den 29. November 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des!. Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Bekanntmachung. 
Nach Anordnung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums darf an Kriegs- 
hefangene keine Butter mehr verabfolgt werden. 
Die Kriegsgefangenen erhalten künftig Speisefette anderer Art (Margarine usw.). 
Die Arbeitgeber der Kriegsgefangenen haben sich wegen Ubersendung solcher Speise- 
sette beschleunigt und unmittelbar an das Verpflegungsamt für die Kriegsgefangenen- 
lager des IX. Armeekorps zu Altona, Poststraße 2, zu wenden. 
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