Ar. 195. 1205
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. Dezember 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Berkehr mit Tauben. (2) Bekannt-
machung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung der Landes-
behörde für Volksernährung vom 24. August 1916 über die Regelung
des Verkehrs und Verbrauchs von Speisefetten.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 15. Dezember 1916, betreffend den Berkehr mit
Tauben.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Juni d. Is., betreffend
den Verkehr mit Tauben, Rbl. Nr. 101 S. 595, wird nachstehende Bekannt-
machung des Königlichen stellv. Generalkommandos des IX. Armeekorps zu
Altona vom 7. d. Mts., betreffend Anderung zur Verordnung, betreffend den
Verkehr mit Tauben vom 22. Juni 1916, hiermit zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Ande-
ing innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen.
Die in Bezug genommenen „Erläuterungen zur Verordnung, betreffend
den Verkehr mit Tauben“ sind den Ortsobrigkeiten am 3. Juli d. Is. in je
einem Abdruck von hier aus zugefertigt worden.
Schwerin, den 15. Dezember 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.