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geltenden Bestimmungen hier gleichfalls malsgebend. An
öftentlichen höheren Mädchenschulen bestehen zwei: die 1854
unter dem Namen Sophienstift von der regierenden Grolsherzogin
errichtete Bildungsanstalt für Töchter höherer Stände
in Weimar und die Karolinenschule (1848 gegründet,
1873 umgestaltet) in Eisenach. Von diesen Schulen steht
die erstere direkt unter dem Protektorat und der obersten
Leitung I. K. H. der Frau Grolsherzogin, die letztere unter
derselben Aufsichtsbehörde wie die höheren Knabenschulen.
Übersicht über den Stand des höheren Mädchenschulwesens
im Grofsherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
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2. Private höhere
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1) Bei den Lehrern sind auch die Hilfslehrer mitgerechnet,
deren Zahl besonders bei den privaten höheren
Mlädchenschulen nicht unbeträchtlich ist.
9. Grofsherzogtum Mecklenburg -Strelitz.
In Bezug auf das Allgemeine gilt von Mecklenburg-Strelitz
das bereits bei Mecklenburg-Schwerin Gesagte. Die Zahl der
öffentlichen höheren Mädchenschulen beträgt 2. Davon ist
eine (die höhere Mädchenschule in Neustrelitz) grolsherzoglich,
die andere (in Neubrandenburg) städtisch. Beide haben
Yjährigen Kursus. Die erstere ist dem Konsistorium, die
zweite dem Magistrat untergeordnet. Es unterrichten an den
beiden Schulen 4 akademisch, 4 seminarisch gebildete Lehrer,
9 Lehrerinnen und 2 Hilfslehrer.
Es bestehen aufserdem noch 2 öffentliche Mittelschulen.