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ist wird dies unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. August 1886, Reg.-Blatt
S. 329, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 22. Mai 1891.
Schmid.
bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung eines Forstamts.
Vom 13. Mai 1891.
Das Forstamt Biberach, dessen Sitz nach Ulm verlegt wurde, hat mit Allerhöchster
Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 11. d. Mts. die Bezeichnung
„Forstamt Ulm" erhalten.
Stuttgart, den 13. Mai 1891.
Renner.
gekanntmachung der Tivilkammer des K. Laudgerichts Rottweil,
betreffend die Errichtung eines Familiensideikommisses durch den Freiherrn Jolef peter Franz
von Kinden, gl. Würktembergischen Staatsminister a. D., in MNeunthausen, G. A. Iulzl.
Vom 13. Mai 1891.
5 Freiherr Josef Peter Franz von Linden, Staatsminister a. D., lebenslängliches
Mitgled der Kammer der Standesherren, hat am k Verwe ein Familienfideiommiß
über die sämmtlichen zu dem Rittergut Neunthausen, O. A. Sulz, gehörigen
- — unter Vorbehalt anderweitiger Verfügung bis zu seinem Tode — errichtet.
Das Fideikommiß vererbt sich unter der ehelichen Descendenz des verstorbenen Vaters
des Stifters, des Freiherrn Franz Josef Ignaz von Linden, Kgl. Württembergischen
Geheimenraths und Regierungspräsidenten, nach den Grundsätzen der Linealerbfolge und
des Rechts der Erstgeburt mit Ausschluß der weiblichen Linie.
150. Nachden dieses Fideikommiß durch Beschluß der Civilkammer Nottweil vom 29. April
uanter Vorbehalt der Rechte Dritter bestätigt worden ist, wird solches hiemit öffentlich
bekannt gemacht.
Lang.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).