369 Die Reichsgesetgebung in den Jahren 1877 und 1878. 9
S. 549) setzt die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der
Reichspost- und Telegraphenverwaltung fest.
VII. Zoll- und Steuerwesen.
1. Aus dem Reichsgesetzblatt von 1877 ist kein anderer Erlaß, der
in die vorliegende Rubrik einschlüge, namhaft zu machen, als die Bekanntmachung
vom 15. Januar 1877, betreffend die Umrechnung der
Uebergangsabgaben (R. G. Bl. S. 91.
Indessen darf daraus nicht geschlossen werden, daß Zölle und Steuern
den Reichstag während dieser Session gar nicht beschäftigt hätten. Die
Berathung des Etats, von der unten in Abschnitt XIV die Rede sein wird,
rief an den geeigneten Stellen gar manche Reden über die Zoll- und
Steuerverhältnisse und deren von manchen Seiten dringend befürwortete
Reform hervor.
Einen unmittelbaren Versuch der Einwirkung machte jedoch der Entwurf
eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Ausgleichungsabgabe
auf Eisen (Drucks. Nr. 76), der von Reichstagsabgeordneten
verschiedener Fraktionen ausging. Bald darauf legte die
Reichsregierung auch ihrerseits von Neuem den in der vorigen Sesfion
(s. Jahrb. 1877, Heft 2, S. 20) dem Reichstag zur Genehmigung mitgetheilten,
aber unerledigt gelassenen Gesetzentwurf über dieselbe
Materie vor (Drucks. Nr. 123), indem sie sich darauf bezog, daß die
Zustände, welche damals die proponirte Maßregel wünschenswerth machten,
noch fortbeständen. In Folge dieser Regierungsvorlage wurde dann der
erstere Antrag zurückgezogen. Eine lange Reihe von Petitionen gingen
noch weiter und forderten geradezu einen Zollschutz gegen fremdes Eisen,
wogegen freilich auch viele Petitionen die Wiedereinführung von Eisenzöllen
energisch widerriethen.
Die Debatte über den Entwurf war wieder eine sehr umfassende und
lebhafte. Ausgehend von den oft bezeugten titres d'acquits Frankreichs
verbreitete sie sich insbesondere über die Nothstände der deutschen Eisenindustrie.
Aber es war der Natur der Sache nach nicht zu vermeiden,
daß sie auch die Vertheidigung und die Bestreitung der seitherigen Handelspolitik
in ihren Hauptgrundsätzen umfaßte. Nach der ersten Lesung
(Stenograph. Berichte S. 655—717) wurde zweite Lefung im Plenum
beschlossen. Diese fand aber, nach einer abermaligen großen Debatte
(Stenograph. Berichte S. 815—841), durch Ablehnung des § 1 ihr Ende,
womit das ganze Gesetz gefallen war.
Außerdem lief von mehreren Reichstagsabgeordneten ein Antrag ein
(Drucks. Nr. 75), der die gesammte Zollgesetzgebung angriff. Weil diese
den Grundsätzen gerechter und zweckmäßiger Besteuerung nicht entspreche
und Industrie und Landwirthschaft benachtheilige, wurde von der Reichsregierung
die Veranstaltung einer Enquête über die Produktions= und
Absatzverhältnisse der deutschen Industrie und Landwirthschaft begehrt und
zugleich verlangt, daß vor Beendigung dieser Untersuchung überhaupt kein
Handelsvertrag abzuschließen sei.
d. Ooltzendorff-Brentano, Jahrbuch. III. 2. 7