Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

369  Die  Reichsgesetgebung  in  den  Jahren  1877  und  1878.  9

S.  549)  setzt  die  Tagegelder  und  Fuhrkosten  von  Beamten  der
Reichspost-  und  Telegraphenverwaltung  fest.

VII.  Zoll-  und  Steuerwesen.

1.  Aus  dem  Reichsgesetzblatt  von  1877  ist  kein  anderer  Erlaß,  der
in  die  vorliegende  Rubrik  einschlüge,  namhaft  zu  machen,  als  die  Bekanntmachung
  vom  15.  Januar  1877,  betreffend  die  Umrechnung  der
Uebergangsabgaben  (R.  G.  Bl.  S.  91.

Indessen  darf  daraus  nicht  geschlossen  werden,  daß  Zölle  und  Steuern
den  Reichstag  während  dieser  Session  gar  nicht  beschäftigt  hätten.  Die
Berathung  des  Etats,  von  der  unten  in  Abschnitt  XIV  die  Rede  sein  wird,
rief  an  den  geeigneten  Stellen  gar  manche  Reden  über  die  Zoll-  und
Steuerverhältnisse  und  deren  von  manchen  Seiten  dringend  befürwortete
Reform  hervor.

Einen  unmittelbaren  Versuch  der  Einwirkung  machte  jedoch  der  Entwurf
  eines  Gesetzes,  betreffend  die  Erhebung  einer  Ausgleichungsabgabe
  auf  Eisen  (Drucks.  Nr.  76),  der  von  Reichstagsabgeordneten
  verschiedener  Fraktionen  ausging.  Bald  darauf  legte  die
Reichsregierung  auch  ihrerseits  von  Neuem  den  in  der  vorigen  Sesfion
(s.  Jahrb.  1877,  Heft  2,  S.  20)  dem  Reichstag  zur  Genehmigung  mitgetheilten,
  aber  unerledigt  gelassenen  Gesetzentwurf  über  dieselbe
Materie  vor  (Drucks.  Nr.  123),  indem  sie  sich  darauf  bezog,  daß  die
Zustände,  welche  damals  die  proponirte  Maßregel  wünschenswerth  machten,
noch  fortbeständen.  In  Folge  dieser  Regierungsvorlage  wurde  dann  der
erstere  Antrag  zurückgezogen.  Eine  lange  Reihe  von  Petitionen  gingen
noch  weiter  und  forderten  geradezu  einen  Zollschutz  gegen  fremdes  Eisen,
wogegen  freilich  auch  viele  Petitionen  die  Wiedereinführung  von  Eisenzöllen
energisch  widerriethen.

Die  Debatte  über  den  Entwurf  war  wieder  eine  sehr  umfassende  und
lebhafte.  Ausgehend  von  den  oft  bezeugten  titres  d'acquits  Frankreichs
verbreitete  sie  sich  insbesondere  über  die  Nothstände  der  deutschen  Eisenindustrie.
  Aber  es  war  der  Natur  der  Sache  nach  nicht  zu  vermeiden,
daß  sie  auch  die  Vertheidigung  und  die  Bestreitung  der  seitherigen  Handelspolitik
  in  ihren  Hauptgrundsätzen  umfaßte.  Nach  der  ersten  Lesung
(Stenograph.  Berichte  S.  655—717)  wurde  zweite  Lefung  im  Plenum
beschlossen.  Diese  fand  aber,  nach  einer  abermaligen  großen  Debatte
(Stenograph.  Berichte  S.  815—841),  durch  Ablehnung  des  §  1  ihr  Ende,
womit  das  ganze  Gesetz  gefallen  war.

Außerdem  lief  von  mehreren  Reichstagsabgeordneten  ein  Antrag  ein
(Drucks.  Nr.  75),  der  die  gesammte  Zollgesetzgebung  angriff.  Weil  diese
den  Grundsätzen  gerechter  und  zweckmäßiger  Besteuerung  nicht  entspreche
und  Industrie  und  Landwirthschaft  benachtheilige,  wurde  von  der  Reichsregierung
  die  Veranstaltung  einer  Enquête  über  die  Produktions=  und
Absatzverhältnisse  der  deutschen  Industrie  und  Landwirthschaft  begehrt  und
zugleich  verlangt,  daß  vor  Beendigung  dieser  Untersuchung  überhaupt  kein
Handelsvertrag  abzuschließen  sei.

d.  Ooltzendorff-Brentano,  Jahrbuch.  III.  2.  7