Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Taxe  fort  und  fort  zu  erheben,  und  den  Ertrag  derselben  theils
auf  Ausfuhr-Prämien  zu  verwenden,  theils  unter  arme,  kinderreiche
  Familien  zu  vertheilen,  oder  kleine  Pensionen  denen
zu  geben,  die  Krankheit  oder  Alters  halber  nicht  weiter  zu  arbeiten
  vermögen?

Die  Accise,  die  von  Manufakturen  (Papier,  Glas,  Draht
und  gedrucktem  Linnen)  gehoben  wird,  beträgt,  wie  aus
obigem  Etat  erhellt,  im  Durchschnitte  genommen,  ungefähr
400,  Ooo  Pf.

Entbehrt  kann  nun  wohl  gegenwärtig  diese  Summe  nicht
werden;  aber  es  wäre  gewiß  gut,  wenn  sie  auf  eine  andere
Weise,  als  durch  Veraccisirung  dieser  Artikel  gewonnen  werden
  könnte.  So  hat  z.  B.  die  Papier-Accise  nicht  allein  auf
die  Papier-Manufakturen  selbst  Einfluß,  sondern  auch  auf  die
Druckerei.  Wie  sehr  ist  nicht  England  zum  Theil  eben  deßwegen
  in  der  Druckerkunst  herabgesunken!

Die  englischen  Glas-Manufakturen  ließen  sich  gewiß  bei
den  Lokal-Vortheilen,  die  sie  haben,  bis  zu  der  Vollkommenheit
  bringen,  daß  England  den  größten  Theil  von  Europa
fast  mit  allen  Gattungen  von  Glas  versehen  könnte;  allein
die  hohen  Taren,  die  auf  dem  Glase  liegen!

Endlich  noch  vorgüglich  sollte  aufgehoben  werden  die
Accise  vom  gedruckten  Linnen,  wodurch  eine  so  wichtige  und
feine  Manufaktur  geschwaͤcht  wird.  Man  sollte  statt  ihrer  die
Taxe  wieder  einführen,  die  durch  diese  Accise  ersetzt  werden  sollte.

Man  sagt  zwar,  alle  diese  Accisen  träfen  bloß  die  einheimische
  Konsumtion,  und  könnten  dem  auswärtigen  Handel
nicht  schaden,  weil  man  bei  der  Ausfuhr  die  bezahlte  Tare
zurückerhalte;  aber  dieses  Zurückerhalten  ist  kein  Ersatz.  Denn
die  Hebung  selbst  ist  mit  vielen  Beschwerden  verbunden,  die
nicht  vergütet  werden  können,  und  dem  Fabrikanten  ist  auch
allein  schon  die  genauere  Besichtigung  seines  Verfahrens,  die