Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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Nähen,  Stopfen  und  Zuschneiden  wie  Herstellen  von  Leibweißzeug.  Die  Candi—
datinnen  haben  von  ihrer  Fertigkeit  Proben  abzulegen.
Stuttgart  den  11.  Januar  1862.  Köstlin.

2.  Des  katholischen  Kirchenraths.

b)  Verfügung,  betreffend  die  an  die  Schulstands-Candidatinnen  bei  ihrer  Dienstprüfung  zu  stellenden

Anforderungen.

In  Gemäßheit  des  §.  6  des  der  Verfügung  des  K.  Ministeriums  des  Kirchen=  und
Schulwesens  vom  24.  August  v.  J.,  betreffend  die  Verwendung  von  Lehrerinnen  an  Volksschulen,
  beigegebenen  Prüfungsregulativs  werden  mit  Genehmigung  des  K.  Ministeriums
des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  3.  d.  M.  in  Nachfolgendem  die  Anforderungen,  welche
an  die  katholischen  Schulstands-Candidatiunen  bei  den  n  Dienstprufungen  gestellt  werden,  des
Näheren  bezeichnet.

I.  Obligatorische  Prüfungsgegenstände.

1)  Die  Prüfung  in  der  Religion  umfaßt  die  biblische  Geschichte  und  die  Katechismuslehre.



Erfordert  wird  eine  eingehende  Bekanntschaft  mit  der  biblischen  Geschichte  nach
dem  in  den  Volksschulen  eingeführten  Lehrbuche  und  vollständige  Kenntniß  des
Diöcesankatechismus.

2)  In  der  Sprachlehre  wird  die  Kenntniß  der  Redetheile  und  ihrer  Eintheilung,  der

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Wortbildung  und  Wortbiegung,  der  Satzarten  und  ihrer  Bestandtheile,  sowie  der
Lehre  von  der  Ordnung  und  Verbindung  der  Sätze,  der  Verwandlung  des  Satzausdruckes
  und  der  Satzglieder,  der  Rechtschreibung  und  Interpunctionslehre  verlangt.
Durch  den  Aufsatz  wird  erforscht,  ob  die  Candidatinnen  fähig  sind,  ein  angemessenes
  Thema  in  logischer  Ordnung  und  zusammenhängender  Entwicklung  und
mit  einiger  Gewandtheit  in  der  Darstellung  schriftlich  zu  bearbeiten.
Die  Fertigkeit  im  Rechtschreiben  wird  aus  den  schriftlichen  Arbeiten  und
durch  ein  besonderes  Dictat  erhoben.
Die  wesentlichen  Grundsätze  der  christlichen  Erziehung  überhaupt  und  der  Schulzucht
  insbesondere  und  ihrer  Anwendung,  das  Unterrichtsverfahren  in  den  einzelnen