Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

198  Nr.  39.  1916.
1c.  Nr.  20  551.  Nr.  450.  Altona,  den  19.  Februar  1916.

Metallenteignung.

Aus  einem  Schreiben  des  Kriegsministeriums  vom  14.  Februar  1916
Nr.  M.  749/2.  16.  K.R.A.  wird  folgendes  zur  Kenntnis  gebracht.

Was  die  Frage  des  Ausbaues  von  Wasserschiffen  anbetrifft,  so  wird  beabsichtigt,
die  Kommunalverbände  zu  ermächtigen,  solche  Wasserschiffe  auf  Widerruf  von  der  Enteignung
  zu  befreien,  deren  Ausbau  einen  derart  erheblichen  Arbeitsaufwand,  wie  beispielsweise
  das  Niederreißen  fast  der  ganzen  Kochmaschine  bedingen  würde,  so  daß  die
kathächlich  durch  den  Ausbau  entstehenden  Kosten  bei  weitem  nicht  durch  die  zugebilligte
  Entschädigung  gedeckt  werden  könnten.

V.  s.  d.  st.  G.
v.  Voß.

(5)  Bekanntmachung  vom  25.  Februar  1916,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
  der  Auguste  Steinlein-Stiftung  in  Malchow.
Die  Auguste  Steinlein-Stiftung  in  Malchow  ist  heute  Landesherrlich  genehmigt
worden.
Schwerin,  den  25.  Februar  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.

(6)  Bekanntmachung  vom  25.  Februar  1916,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
  der  Julius  Steinlein-Fabrikstiftung  in  Malchow.
ie  Julius  Steinlein-Fabrikstiftung  in  Malchow  ist  heute  Landesherrlich  genehmigt
  worden.
Schwerin,  den  25.  Februar  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.