198 Nr. 39. 1916.
1c. Nr. 20 551. Nr. 450. Altona, den 19. Februar 1916.
Metallenteignung.
Aus einem Schreiben des Kriegsministeriums vom 14. Februar 1916
Nr. M. 749/2. 16. K.R.A. wird folgendes zur Kenntnis gebracht.
Was die Frage des Ausbaues von Wasserschiffen anbetrifft, so wird beabsichtigt,
die Kommunalverbände zu ermächtigen, solche Wasserschiffe auf Widerruf von der Enteignung
zu befreien, deren Ausbau einen derart erheblichen Arbeitsaufwand, wie beispielsweise
das Niederreißen fast der ganzen Kochmaschine bedingen würde, so daß die
kathächlich durch den Ausbau entstehenden Kosten bei weitem nicht durch die zugebilligte
Entschädigung gedeckt werden könnten.
V. s. d. st. G.
v. Voß.
(5) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow.
Die Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow ist heute Landesherrlich genehmigt
worden.
Schwerin, den 25. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.
(6) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow.
ie Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow ist heute Landesherrlich genehmigt
worden.
Schwerin, den 25. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.