Contents : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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dazu  noͤthigen  Handlelstungen,  nach  ber  Anwelsung  der  Beamten,  auf  eigene  Defahr
  und  Kosten  verrichten,  oder  verrichten  lassen.

.  17.

P.  Weitere  Be-  Sollen  die  elngegangenen  Waaren  gleich  an  der  Grenze  in  den  frelen  Verbondtung,
  kehr  übergehen,  so  muß  dle  Reviston,  da  es  in  diesem  Falle  auf  die  Feststellung

wenndie  Wao=  des  Zollbetrogs  von  den  angemeldeten  Waaren  ankemme,  elne  Spezlelle  sepn.
ren  gleich  an

det  Grenzeln  Wuͤnscht  der  Waarenfuͤhrer,  daß  die  Ladung  oder  eln  Theil  derselben  von

den  frelen  Ver  der  speziellen  Revision  befreit  bleibe,  so  kann  hierin  gegen  Entrichtung  des  hoͤch-#s

  ssten  Zollsatzes  im  Tarif  gewillfahrt  werden;  insofern  niche  besonderer  Verdache

4)  Cemiuelung  bes  vorpanden  ist,  dah  dadurch  die  Uebertrecung  anderer  Landesgesehe  beabsichtige  wer-Jollbetrags

  durch  de,  3.  B.  die  Einbringung  falscher  Münzen  2c.,  in  welchem  Falle  die  Revision,

dle  Revisson.  und  nach  dem  Befunde  die  Beschlagnahme  der  hetreffenden  Gegenstände  eingeten
  muß.

.  8.

2)  Ermitleluug  des  Es  blelbe  der  Wahl  des  Zollpflschelgen  überlassen,  ob  er  bei  Gegenständen,
Nelo-Gewichts.  deren  Verzollung  nach  dem  Nerko-Gewichte  geschiebr,  dle  karismäßlge  Tora  gel.
ten.,  oder  das  Netco-Gewicht,  entweder  durch  Verwiegung  der  Waare  ohne  die

Tara  oder  der  letztern  alleln,  ermitceln  lossen  will.

Bel  Flüssigkeiten  und  andern  Gegenständen,  deren  Ne#to-Gewiche  niche  ohne
Unbequemlichkeit  ermictelt  werden  kann,  weil  ihre  Umgebung  für  den  Transport
und  für  die  Ausbewahrung  dielelbe  ist,  wird  die  Tara  nach  dem  Tarif  berechnee
und  der  Zollpflicheige  bat  keln  Widerspruchsreche  gegen  Anwendung  desselben.

In  Fällen,  wo  eine  von  der  gewößnlichen  abweichende  Verpackungsart  der
Waaren  und  eine  erbebliche  Emsermung  von  den,  in  dem  Tarif  angenoumenen
Tarasätzen  bemerkbar  wird,  ist  auch  die  Jollbeörde  besuge,  die  Nertv.  Verwiegung
  einereten  zu  lassen.

.  19.
53)  Eytrichuns  des
Einzongegolls.  Nach  beendigter  Reviston  erfolgt  dle  En'rlchtung  des  Eingangsjolls.