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Dasn (Kommando)
die Königliche Guchthaus-Verwaltung)
Jormular I.
Durch Urtheil des
von
ist der
wegen .. .
zu einernr strafe von Jahren MMonaten Tagen
verurtheilt worden. ç ·
Nachdem die Vollstreckung des Urtheils angeordnet worden ist, wird der Verurtheilte der
zur Erstehung der Strafe zugeliefert.
Dabei werden folgende Notizen beigefügt:
1) Alter des Verurtheilten (Jahr, Moti und Tag der Geburt):
2) Familienverhältnisse:
ist ehelich — unehelich geboren, ist verheirathet, Wittwer, geschieden, unverheirathet,
hat — Kinder.
3) Keimatsverhältnisse
4) Religion:
5) Gewerbliche Kenntnisse:
Nahrungszweig:
6) Bildungsstufe:
7) Prädicat (Sinnesart, Betragen während der Untersuchungshaft):
8) Körper= und Gesundheitszustand:
9) Vermögen: eigenes,
nutznießliches,
zu hoffendes,
Hoffnung auf Unterstützung von Angehörigen.
10) Bemerkungen.
Die Personalbeschreibung ist in der Beilage enthalten.
Ferner folgen im Anschlusse:
Die Abschrift des Urtheils, nebst Urtheilsgründen und Vorstrafen-Verzeichniß,
die Urkunde über die Pflichtigkeit des Verurtheilten zum Kostenersatz.
Außer den Kleidern, welche der Verurtheilte am Leibe trägt, bringt derselbe noch folgende
Gegenstände mit:
Kleidungsstücke:
sonstige Effekten:
Geld:
den .....
(Kommando:)