Gedanken stets vorhanden, aber sie war von allen Ideen des damaligen
Nationalismus die unklarste und umstrittenste. Im Wort „Kaiser“ lagen
glänzende und beschämende Erlebnisse der deutschen Geschichte nahe bei—
einander, und wer damals vom Haiser sprach, mußte ohne weiteres an
die Entwickelung des habsburgischen Kaiserhauses denken. Man fühlte
dem Wort etwas vom Hauche des Mittelalters an, von Romantik, Kreuzfabrt,
Alpenzug, aber auch von Interregnum, CTanossa und Finanzuot.
Wenn sich eine Majorität für das Erbkaisertum in der Frankfurter Haulskirche
fand, so war doch das Stimmenverhältnis schließlich so, daß am
28. März 1840 nach Ausscheiden der Osterreicher 200 Stimmen für den
Erbkaiser waren, 248 Abgeordnete sich aber der Stimme enthielten. Auch
für viele Sustimmende war der Schritt, den sie taten, indem sie dem
preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Krone anboten, ein schwerer
Weg in eine dunkle Sukunft. Wir müssen uns hüten, das glückliche Ergebnis
der Deriode Kaiser Wilhelms I. und Wilhelms II. rückwärts zu
verschieben. Was damals weit stärker war als die Kaiseridee, war der
Gedanke der politischen und wirtschaftlichen Einheit an sich, und zwar der
Wirtschaftseinheit im Sinne der gewerblichen, finanziellen und
industriellen Entwickelung. Hinter dem rednerisch mehr hervortretenden
allgemein nationalen Jdealismus lag ein beträchtliches Duantum
von geschäftlichem Realismus, und dieser Realismus ist es, der die
wichtigsten Teile des Frankfurter Derfassungsentwurfes geschaffen hat.
Denn wichtiger als der breit besprochene Abschnitt über die „Grundrechte
des deutschen Dolkes“ ist von Anfang an gewesen und durch die Anlehnung
der Bismarckschen Reichsverfassung an den Frankfurter Entwurf
noch mehr geworden der Abschnitt über den sachlichen Inhalt
der Reichsgewalt. In diesem Abschnitt ist das ausgesprochen, was
die damals vorwärts treibende bürgerliche Schicht eigentlich wollte. Dier
ist es ohne Rücksicht auf vorhandene hemmende Faktoren frei formuliert.
Was also wollten die Frankfurter Dropheten des neuen Reichesd Sie
wollten einheitliche Regelung folgender Gebiete:
1. Dölkerrechtliche Zeziehungen, diplomatischen Derkehr, Staatsbündnisse,
Handelsverträge;
2. Entscheidung über Krieg und Frieden, einheitliche Wehrverfassung, Seemacht;