fullscreen: Die Friedensbedingungen.

und monarchischen Autokraten verhandeln sollen, müssen 
sie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe ver- 
langen.“ 
Die deutsche Antwort vom 27. Oktober lautete: 
„Der Träsident kennt die tieigreifenden Wandlungen, 
die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen 
haben und vollziehen. Die Friedensverhandlungen werden 
von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die ent- 
scheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungs- 
mäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten 
unterstellt. Die deutsche Regierung sieht nunmehr den 
Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen 
Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn 
der Präsidentinseinen Kundgebungen ge- 
kennzeichnet hat.“ 
Das Schlußstück in diesem Notenwechsel war die 
Rückäußerung des Präsidenten Wilson in der Note vom 
5. November. Der Präsident teilte mit, daß er den Noten- 
wechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Re- 
gierungen mitgeteilt habe; darauf habe er ein Memorandum 
der alliierten Regierungen erhalten, in dem es hieß: 
„Die alliierten Regierungen erklären mit 
den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft 
zum FriedensschlußmitderdeutschenRe- 
gierungauf@Grund der Friedensbedingun- 
gen, dieinderAnsprache des Präsidenten 
WilsonandenKongreßvomd3. Januar1918, 
sowie der Grundsätze, die in seinen spä- 
teren Ansprachen niedergelegt sind.“ 
Die Einschränkungen bezogen sich auf Wilsons Forde- 
rung der Freiheit der Meere, hinsichtlich deren sich die 
alliierten Mächte alles vorbehalten müßten; ferner auf die 
\Wiederherstellung der besetzten Gebiete, worunter sie ver- 
stelıen wollten, „daß Deutschland für allen durch seine 
Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivil- 
bevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten 
Schaden Ersatz leisten soll“.
	        
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