Nr. 56. 808
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 5. April 1916.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Altgummi, Gummiabfälle und Regenerate.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln. (3) Bekannt-
machung, betreffend ausländische Arbeiter.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. April 1916, betreffend Altgummi, Gummiakfälle
und Regenerate.
nter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 25. Juli und 17. Sep-
tember 1915, betreffend Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Asbest,
Rbl. Nr. 115, S. 653, und Nr. 146, S. 798, werden nachstehende Bekannt-
machungen des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armee-
korps zu Altona vom heutigen Tage:
1. betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Altgummi,
Gummiabfällen und Regeneraten, sowie
2. betreffend Höchstpreise für Altgummi und Gummiabfälle,
hiermit zur allgemeinen Keuntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe beider
Anordnungen innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung
zu überwachen.
Schwerin, den 1. April 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.