B.Das deutsche Staatsbürgertum und seine Leistungen i. d. Selbstverwaltung 227
dieser Bestrebungen von jeher die Ausgestaltung des Schulwesens steht.
Deutschland ist das Land mit den wenigsten Analphabeten. Aber auch
die sozialen Versicherungscinrichtungen (Krankenversicherung, Invalidenversicherung,
Altersversicherung, Unfallversicherung nebst ihren
Acbenleistungen für die Familienangehörigen) sind mit Sorgfalt und
Vorbedacht so aufgebaut, daß die Versicherten nicht nur Kostgänger des
Staates sind, sondern daß sie selbst oder ihre Arbeitgeber eine nennenswerte
Versicherungsprämie zahlen. Daher bedeuten diese Versicherungseinrichtungen
durch das Gefühl des Rechts und der Geborgenheit,
das sic den Versicherten geben, eine Steigerung des Staatsbürgertums.
Eingehender will ich zu schildern versuchen, welche Leistungen das
Staatsbürgertum gerade in der Selbstverwaltung vollbringt.
Als grundsätzlichen Gesichtspunkt stelle ich die Frage voran, ob in
den Kommunalverwaltungen Klassenpolitik getrichen wird. Bei der Beantwortung
dieser Frage wird man von der Tatsache ausgehen müssen,
daß die Stadtverordnetenversammlungen ihre Entschließungen selten
nach politischen (staatspolitischen) Gesichtspunkten fassen. So sind in
einer großen Anzahl von Städten Fraktionen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung
überhaupt nicht vorhanden. In anderen Städten sind
Fraktionen zwar vorhanden, aber die Gesichtspunkte, nach denen sie sich
unterscheiden, sind nicht staatspolitischer, sondern kommunaler Natur. In
einer letzten Gruppe von Städten entsprechen die Fraktionen allerdings
gewissen staatspolitischen Parteien; aber auch bei solchem Sachverhaltlehrt
die Erfahrung, daß die wichtigen kommunalen Entscheidungen ohne wesentlichen
Zusammenhang mit dem staatspolitischen Parteiprogramm gefällt
werden; das trifft sogar in erheblichem Umfang für die sozialdemokratische
Partei zu, die sich im übrigen bemüht, wie in den Volksvertretungen
so auch in jeder Gemeindevertretung eine Fraktion zu bilden. Weil
unsere Stadtverwaltung durch die Größe ihres Aufgabenkreises und durch
das Maß ihrer Unabhängigkeit ein so kraftvolles Gebilde ist, kommt
es eben dahin, daß die Entscheidungen ganz vorwicgend nach den besonderen
örtlichen Umständen erfolgen. Oiese besonderen örtlichen Umstände
sind aber selten auf den Leisten eines Programms zu schlagen,
und zwar um so weniger, als jeder Stadtverordnete unmittelbarc Anschauung
von den Oingen besitzt, über die er zu beschließen hat. Deshalb
ist die Arbeitsform in den Stadtverordnetenversammlungen weit
persönlicher als in den Volksvertretungen. Schon das bietcet einen gewissen
Schutz gegen Klassenpolitik, weil persönliche Anschauung und
Privatinteresse durchaus nicht dasselbe zu sein brauchen. Wo sie sich
freilich decken und wo etwa einzelne Familien oder Familiengruppen
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