54 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse.
vornehmen läßt, wird mit Haft bis zu
14 Tagen und Geld bis zu 90 Mark beraft.
"E Dr. Berolzheimer.
Uebersicht
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung
des obersten Gerichtshofes in Gegenständen des
Civilrechtes und Civilprozesses
1. bis 15. Dezember 1878.
I. Zur Prozeßordnung.
Zustellung an Personen außer Bayern.
Reichsgesetz v. 21. Juni 1869, Gewährung
der Rechtshilfe betr., §. 1; Ger.-Vollz.-O.
v. 15. Mai 1870 Art. 7; Proz.-O. Art. 200.
Es ist gesetzmäßig, daß man Behufs Bewerkstelligung
einer Zustellung an eine außer Bayern domizilirende
Partei sich eines bayerischen Gerichtsvollziehers
bediene, damit dieser das betreffende auswärtige
Amt um Effektulrung der Zustellung durch
die dortige Zustellungsbehörde angehe. Urth. vom
14. Dez. HVdMr. 4603.
I. Eiovilrechtliche Entscheidungen.
Sachenrecht. Ueber Eigenthum an Zugehörungen
und dessen Voraussetzung. Das
Gasinstallationsgeschäft M. hatte in einem von H.
gebauten Hause eine Wasser= und Gas-Leltung und
ein Closet hergestellt, und war bei dem Vertragsabschluß
zwischen H. und M. verabredet worden
rt
daß bis zur Abführung des Gesammtkoste