Contents : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

III.  Zehn  Friedensjahre  aufgeklärten  Despotismiis.  45

Heimsuchungen  nicht  von  ihm  verschuldet,  sondern  von  der
Vorsehung  gewollt  seien,  befreite  ihn  von  der  unbequemen  mora—
lischen  Verantwortlichkeit  für  seine  Handlungen.  Von  der  Vorsehung
  gewollt,  waren  diese  notwendig  und  recht,  also  auch
sein  Lebensplan  und  die  zu  seiner  Verwirklichung  erforderlichen
Mittel.  Zu  dieser  beruhigenden  und  tröstenden  Philosophie
meinte  er  sich  bekennen  zu  können  ohne  Furcht  vor  dem  zuchtmeisterlichen
  Verdammungsurteil  eines  zum  rachsiüchtigen  Tyrannen
  verzerrten  Gottes,  wie  ihn  das  Christentum  lehre.
Nun  erst  öffnete  sich  ihm  der  Weg  zur  Erfüllung  seiner  Pflicht.
„Ich  erkenne,“  sagte  er,  „Gott  im  Lichte  der  Vernunft:  sein
Gesetz  ist  mir  in  das  Herz  geschrieben,  das  Gesetz  der  Natur,
das  einzige,  das  seine  Reinheit  bewahrt  hat,  und  dies  Gesetz
ist  es,  was  mich  meine  Pflicht  lehrt.“  Es  ist  dieselbe  Argumentation,
  die  im  Antimachiavell  zur  Statuierung  einer  besonderen
  Fürstenmoral  geführt  hatte.  Sie  machte  im  politischen
Handeln  Schuld  und  Unrecht  unmöglich  und  ersetzte  die  Idee
des  Guten  durch  das  Richtige  und  Zweckmäßige.  Uieber  die
Berechtigung  einer  Handlung  entscheiden  nicht  mehr  ihre  Motive
und  die  mit  ihr  verfolgten  Ziele,  sondern  allein  der  Erfolg.
Die  Sittlichkeit  in  der  Politik  ist  demnach  identisch  mit  der
den  Erfolg  verbürgenden  Klugheit,  der  richtigen  Berechnung
in  der  Benutzung  der  Umstände,  um  Uebles  möglichst  abzuwenden
  und  möglichst  große  Vorteile  zu  gewinnen.  Es  da  an
sich  fehlen  lassen  oder  das  Erstrebte  nicht  erreichen,  wird  zu
einem  moralischen  Verschulden,  was  ihn  freilich  nicht  hindert
gelegentlich  zu  meinen,  er  habe  zwar  alles  richtig  geordnet,
aber  die  logische  Notwendigkeit  seiner  Schlußfolgerungen  sei  an
der  blinden  Kausalität  des  Zufalls  zu  schanden  geworden,  so
daß  nicht  er  für  das  Mißlingen  verantwortlich  zu  machen  sei,
sondern  allein  Seine  geheiligte  Majestät  der  Zufall  oder
St.  Hasard.  Bei  der  Dehnbarkeit  dieser  sogenannten  Philosophie,
  die  sich  eigentlich  jeder  geistigen  und  sittlichen  Individnalität
  bequem  anpassen  ließ  und  fürstliche  Unumschränktheit
und  Unverantwortlichkeit  als  berechtigt  erwies,  würde  ein  Mann
anderen  Schlages,  minder  ernst,  minder  pflichttreu,  aus  ihr
vielleicht  recht  bedenkliche  Folgerungen  abgeleitet  haben.  Der