III. Zehn Friedensjahre aufgeklärten Despotismiis. 45
Heimsuchungen nicht von ihm verschuldet, sondern von der
Vorsehung gewollt seien, befreite ihn von der unbequemen mora—
lischen Verantwortlichkeit für seine Handlungen. Von der Vorsehung
gewollt, waren diese notwendig und recht, also auch
sein Lebensplan und die zu seiner Verwirklichung erforderlichen
Mittel. Zu dieser beruhigenden und tröstenden Philosophie
meinte er sich bekennen zu können ohne Furcht vor dem zuchtmeisterlichen
Verdammungsurteil eines zum rachsiüchtigen Tyrannen
verzerrten Gottes, wie ihn das Christentum lehre.
Nun erst öffnete sich ihm der Weg zur Erfüllung seiner Pflicht.
„Ich erkenne,“ sagte er, „Gott im Lichte der Vernunft: sein
Gesetz ist mir in das Herz geschrieben, das Gesetz der Natur,
das einzige, das seine Reinheit bewahrt hat, und dies Gesetz
ist es, was mich meine Pflicht lehrt.“ Es ist dieselbe Argumentation,
die im Antimachiavell zur Statuierung einer besonderen
Fürstenmoral geführt hatte. Sie machte im politischen
Handeln Schuld und Unrecht unmöglich und ersetzte die Idee
des Guten durch das Richtige und Zweckmäßige. Uieber die
Berechtigung einer Handlung entscheiden nicht mehr ihre Motive
und die mit ihr verfolgten Ziele, sondern allein der Erfolg.
Die Sittlichkeit in der Politik ist demnach identisch mit der
den Erfolg verbürgenden Klugheit, der richtigen Berechnung
in der Benutzung der Umstände, um Uebles möglichst abzuwenden
und möglichst große Vorteile zu gewinnen. Es da an
sich fehlen lassen oder das Erstrebte nicht erreichen, wird zu
einem moralischen Verschulden, was ihn freilich nicht hindert
gelegentlich zu meinen, er habe zwar alles richtig geordnet,
aber die logische Notwendigkeit seiner Schlußfolgerungen sei an
der blinden Kausalität des Zufalls zu schanden geworden, so
daß nicht er für das Mißlingen verantwortlich zu machen sei,
sondern allein Seine geheiligte Majestät der Zufall oder
St. Hasard. Bei der Dehnbarkeit dieser sogenannten Philosophie,
die sich eigentlich jeder geistigen und sittlichen Individnalität
bequem anpassen ließ und fürstliche Unumschränktheit
und Unverantwortlichkeit als berechtigt erwies, würde ein Mann
anderen Schlages, minder ernst, minder pflichttreu, aus ihr
vielleicht recht bedenkliche Folgerungen abgeleitet haben. Der