Full text : Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Nach  dem  Rechte  der  Linealprimdgenitur  und  den  Hausverträgen  erbte  Maximilian
  Joseph,  als  allein  regierender  Herr  seiner  Linie,  alle  wittelsbachischen
Lande,  indem  er  mit  den  Besitzungen  Carl  Tbeodors  nun  auch  seine  zweibrückenschen
  Gebiete  vereinigte,  welche  freilich  noch  thatsächlich  von  den  Franzosen  besetzt
  waren.  Ohne  Widerrede  wurde  Maximilian  Joseph  von  allen  Mächten  als
rechtmässiger  Nachfolger  Carl  Theodors  anerkannt,  selbst  von  Oesterreich,  nachdem
Carl  Theodors  Wittwe,  die  Erzherzogin  Maria  Leopoldina,  erklärt  hatte,  dass  keine
Hoffnung  zu  einem  Leibeserben  vorhanden  sei.

Am  20.  Februar  1799  traf  Maximilian  Joseph  in  München  ein.  Mit  seiner
Thronbesteigung  beginnt  eine  neue  Aera  der  bayerischen  Geschichte.

VI.  Die  Linie  Zweibrücken-Birkenfeld  auf  dem  Thron  von  Bayern  und  Griechenland.

Maximilian  Joseph,  seit  1799  Kurfürst  von  Pfalz-Bayern,  hatte  durch  den
französischen  Revolutionskrieg  und  den  darauf  folgenden  Frieden  von  Lüneville
vom  9.  Februar  1801  seine  sämmtlichen  Lande  auf  dem  linken  Rheinufer  an  Frankreich
  verloren,  welches  dagegen  die  Verpflichtuug  übernahın,  den  erblichen  Fürsten,
  die  ihre  Besitzungen  jenseits  des  Rheins  verloren  hatten,  „eine  Entschädigung
im  Schoosse  des  Iteiches  zu  gewähren,  in  Folge  von  Anorduungen,  welche  auf  diesen
  Grundlagen  weiter  festgestellt  werden  sollten‘  ').  Die  genaue  Feststellung  der
Entschädigungsfrage  wurde  dann  einer  ausserordentlichen  Deputation  des  Reichstages
  übertragen,  welche  unter  dem  bestimmenden  Einflusse  Frankreichs  am  25.  Februar
  1803  ihren  Beschlüssen  die  letzte  Redaktion  gb  —  Reichsdeputationshauptschluss?).
  Der  $.  2  dieses  Aktenstückes  bezieht  sich  auf  Bayern.  Der
Kurfürst  erhält  für  die  Rheinpfalz,  die  Herzogthümer  Zweibrücken,  Simmern  und
Jülich,  die  Fürstenthümer  Lautern  und  Veldenz,  das  Marquisat  Berg  op  Zoom,  die
Herrschaft  Ravenstein  und  die  übrigen  in  Belgien  und  im  Elsass  gelegenen  Herrschaften:
  den  grössten  Theil  des  Bisthums  Würzburg,  die  Bisthümer  Bamberg,
Freysing,  Augsburg  und  den  einen  Theil  vom  Bisthum  Passau  mit  der  Stadt  Passau,
  ferner  eine  Zahl  von  Probsteien  und  Abteien  (13)  und  mehrere  Reichsstädte
und  Reichsdörfer  in  Franken  und  Schwaben.

An  Napoleons  Kriege  gegen  die  dritte  Coalition  1805  nahm  Bayern  als  Verbündeter
  Frankreichs  Theil.  Der  Friede  von  Pressburg  vom  26.  December  1805
brachte  Bayern  neue  Vortheile;  Oesterreich  musste  an  Bayern  abtreten:  die  Markgrafschaft
  Burgau,  das  Fürstenthum  Eichstädt  und  den  Rest  von  Passau,  Tyrol  mit
Brixen  und  Trient,  Vorarlberg  und  das  Gebiet  von  Lindau.  Ebenso  solite  Bayern
die  Reichsstadt  Augsburg  zu  besetzen  und  seineın  Gebiete  einzuverleiben  befugt
sein”).  Dagegen  trat  Bayern  das  zu  einem  Kurfürstenthum  erhobene  Würzburg

i)  en  pacio  Lunerillae  die  9.  Februar  anni  1808  Art.  VIE  bei  Guido  Meyer,
Corp.  jur.  zeonfoed.  .
i  Guido  Meyer  a  .2.  0.  8.7.  Richtiger  würde  man  mit  Ludwig  Carl  Aeglidi
dieses  richtige  Reichsgesetz  als  den  jüngsten  Reichsschluss  vom  27.  April  1803  bezeichnen.

3)  Der  Friedenetraktat  von  Pressburg  bei  Meyer  S.  66,  Art,  An  u.  Xlll