Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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GeseW-und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,
Gtes  Stück  vom  Jahre  1864.

 

 

 

 

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34)  Deeret
wegen  Bestätigung  des  ersten  Nachtrags  zu  den  Statuten  der  Zweigeisenbahngesellschaft
  zu  Großenhain;
vom  15ten  März  1864.

M  Allerhöchster  Genehmigung  ist  von  dem  Ministerium  des  Innern  der  anliegende  erste
Nachtrag  zu  den  unterm  6ten  October  1862  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  vom  Jahre  1862,
Seite  573)  bestätigten  Statuten  der  Zweigeisenbahngesellschaft  zu  Großenhain  mit  der  Wirkung
  bestätigt  worden,  daß  den  Bestimmungen  desselben  genau  nachgegangen  werden  soll.

Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges

Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  den  1  5ten  März  1864.

Meinisterium  des  Innern.
—  Frhr.  v.  Beust.

Ister  Nachtrag
zu  den  Statuten  der  Zweigeisenbahngesellschaft  zu  Großenhain.

Das  in  den  §#§  3  und  11  der  Statuten  vom  isten-Mai  1862  gedachte  Anlagecapital
wird  auf  einhunderttausend  Thaler  erhöht  und  durch  850  Stück  Actien  (bezeichnet  Serie  I,
Nr.  1  bis  850)  von  je  100  Thlr.  und  300  Stück  (bezeichnet  Serie  II,  Nr.  1  bis  300)
von  je  50  Thlr.  aufgebracht.  1

Von  diesen  Actien  sind  von  Serie  I,  die  Nr.  1  bis  mit  Nr.  782,  sowie  von  Serie  II  die  Nr.  1
bis  mit  Nr.  299  mit  einem  Gesammtbetrage  von  93,150  Thlr.  nach  Maßgabe  der  Statuten
vollständig  eingezahlt  worden.

1864.  25

Demuth.