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GeseW-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Gtes Stück vom Jahre 1864.
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34) Deeret
wegen Bestätigung des ersten Nachtrags zu den Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft
zu Großenhain;
vom 15ten März 1864.
M Allerhöchster Genehmigung ist von dem Ministerium des Innern der anliegende erste
Nachtrag zu den unterm 6ten October 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1862,
Seite 573) bestätigten Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain mit der Wirkung
bestätigt worden, daß den Bestimmungen desselben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 5ten März 1864.
Meinisterium des Innern.
— Frhr. v. Beust.
Ister Nachtrag
zu den Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain.
Das in den §#§ 3 und 11 der Statuten vom isten-Mai 1862 gedachte Anlagecapital
wird auf einhunderttausend Thaler erhöht und durch 850 Stück Actien (bezeichnet Serie I,
Nr. 1 bis 850) von je 100 Thlr. und 300 Stück (bezeichnet Serie II, Nr. 1 bis 300)
von je 50 Thlr. aufgebracht. 1
Von diesen Actien sind von Serie I, die Nr. 1 bis mit Nr. 782, sowie von Serie II die Nr. 1
bis mit Nr. 299 mit einem Gesammtbetrage von 93,150 Thlr. nach Maßgabe der Statuten
vollständig eingezahlt worden.
1864. 25
Demuth.