23 Die Bergakademien.
Studierenden eine vollständige wissenschaftliche Ausbildung für den
berg- oder hüttenmännischen Beruf zu gewähren.
Ihre jetzige Organisation ist geregelt durch das Statut vom
30. Juni 1901 und die Ausführungsbestimmungen dazu vom 1, August
1902.
Die Hochschule wird von einem Rektor geleitet und vertreten,
der alljährlich vom Professorenkollegium aus seiner Mitte gewählt und
vom Könige ernannt wird. Stellvertreter ist der Prorcktor. Den
Rektor unterstützen in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen
der Akadenie der Senat {3 Mitglieder, zugleich Disziplinarbehörde)
und das Professorenkollegiun, in der Geschäftsführung das
Sekretariat und die Kassenverwaltung. Der I.ehrkörper zählt
wegenwärtig 12 ordentliche Professoren, 3 außerordentliche Professoren,
3 Dozenten und 3 wissenschaftliche Assistenten. In der Administration
(Bibliothek, Sekretariat, Kasse, Hausverwaltung, bergakademische
Mineralienniederlage, Modellierwerkstatt) sind 17 Beamte,
Gehilfen und Aufwärter beschäftigt.
Das Jahres-Programm gibt Näheres über Geschichte, Statistik,
l.chrziele, Lehrmittel und Personal; ferner Zusammenstellungen der
allgemeinen Bestimmungen, der Vorträge und Übungen, der Studienpläne,
der Stipendien, Stiftungen und Zuwendungen an die Hochschule.
Ferner erscheinen jährlich ein vollständiger Stundenplan und
ein Verzeichnis der Studierenden. Für die Studierenden besteht eine
Unfallversicherung; die Errichtung einer bergakademischen Krankenkasse
und einer Hlilfskasse ist in Vorbereitung.
Die Lehrräume, Sammlungen und Laboratorien befinden
sich in 5 Gebäuden auf 3 nahe bei einander gelegenen fiskalischen
Grundstücken der inneren Stadt. Anträge auf Erweiterung der L.ehrräume
durch Um- und Neubau und Vervollkommnung:der Ausstattung
liegen dem Laandtage vor. Die Kosten sind im Staatshaushaltsctat
für 1904/05 auf 535 000 M. veranschlagt.
Außer den Honoraren für Vorträge und Übungen (jährlich
6 M. für die wöchentliche Stunde) sind für die Benützung der
l.aboratorien usw. besondere Aufwandsgebühren zu entrichten.
Die Inskriptionsgebühr beträgt 10 M., die Prüfungsgebühren
für jede Abteilung des Diplomexamens bei Deutschen 50 M., bei
Ausländern das Doppelte. Ferner hat jeder Ausländer jährlich
200 M. Beitrag zur Akademiekassc zu zahlen.
Von den Bewerbern um die Aufnahnie als Studierende wird