Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

556  Nr.  94.  1916.

(3)  Bekanntmachung  vom  20.  Juni  1916,  betreffend  Erteilung  von  Zeugnissen

über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  an

Zöglinge  des  Volksschullehrerseminars  zu  Lübtheen.
Der  Reichskanzler  hat  im  Einverständnis  mit  der  Reichsschulkommission  dem
Lehrerseminar  in  Lübtheen  ausnahmsweise  während  der  Dauer  des  Krieges  die
Berechtigung  zuerkannt,  Lehrern,  welche  die  Lehrerprüfung  an  ihm  bestanden
haben  und  in  den  Heeresdienst  eingetreten  sind,  das  Zeugnis  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  auszustellen,  sowie  im
Anschluß  an  den  Kaiserlichen  Erlaß  vom  22.  Juni  1915  über  Ausnahmen  von
den  Vorschriften  des  §  90  der  Deutschen  Wehrordnung  auch  denjenigen  Seminaristen
  des  Lehrerseminars  zu  Lübtheen  das  Zeugnis  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
  vorzeitig  zu  verleihen,  welche  vor  Ablegung  der  Schlußprüfung  gemäß
§5  97  der  Wehrordnung  ausgehoben  und  eingestellt  sind.

Schwerin,  den  20.  Juni  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien,
Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheiten.  des  Innern.
Langfeld.  Im  Auftrage:  Walter.

Mit  dieser  Nr.  94  werden  ausgegeben:  Nr.  128,  129,  130,  131,  132,  133  und  134
des  Reichs-Gesetzblatts  von  JI1916.