Full text : Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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Verlassen  der  Kutsche  bringt  die  Mutter  der  jungen  Frau  oder  eine
Verwandte  derselben  dem  jungen  Paar  Brot,  Butter  und  eine  Flasche
Bier  oder  Schnaps  entgegen,  um  Glück  zu  sichern  (Br.).  Die  Brautmutter
  beschenkt  ihre  Tochter  mit  Geld,  damit  nie  Mangel  daran  komme
(v.).  Im  Hause,  in  das  das  junge  Paar  zuerst  eintreten  soll  (Ge.),
überreicht  man  Wasser,  Brot  und  Salz  (A.),  ein  Glas  Bier  oder  Wein,
wovon  der  junge  Ehemann  zuerst  trinkt  und  den  Rest  seiner  Gattin
reicht,  die  das  leere  Glas  hinter  sich  wirft.  Zerbricht  es,  so  ist  die
Ehe  glücklich  (Schö.  5655).  Ebenso  bekommen  auch  die  Gäste  in  der  Hausflur
  Kuchen  und  Wein,  damit  der  jungen  Ehe  nie  Nahrungsmangel  drohe
(Kö.).  In  die  Ansprache  an  das  junge  Paar  ist  meist  das  Vaterunser
mit  eingeflochten  (S.).

Der  Hochzeitsschmaus.  (LVgl.  hierzu  M.  179,  180.)  „Der
Hochzeitsschmaus  und  die  Hochzeitsfeier  haben  den  Ursprung  in  der
Friedensfeier  bei  der  Darbringung  der  Sühnopfer  nach  Beilegung  der
Fehde  zwischen  den  Sippegenossen  des  Frauenräubers  und  den  Sippegenossen
  der  durch  den  Raub  verletzten  Sippe.“  (Lobe,  „Das  deutsche
Recht“  in  Meyer,  D.  d.  Volkstum,  S.  434).  Wie  Grimm  nachgewiesen
hat,  bedeutet  Braut  die  „Fortgeführte“  und  geht  auf  sanskr.  prandhá
(von  prarah--rauben)  zurück.

Begnügt  man  sich  heute  meist  mit  einer  ein-,  höchstens  zweitägigen
Hochzeitsfeier,  so  tafelte  und  tanzte  man  früher  oft  drei  und  vier  Tage
hintereinander#)  (Gey.,  A.,  S.  u.  a.  a.  O.).  Nur  vereinzelt  galt  die

1)  Folgende  um  1750  niedergeschriebene  Rechnung  über  den  Aufwand  bei  der
Hochzeit  einer  Annaberger  Bürgerstochter  gibt  einen  interessanten  Aufschluß  über  eine
Hochzeitstafel  bei  Bessergestellten  in  jener  Zeit.  Die  ausgeworfenen  Beträge  belaufen
sich  auf  141  Taler  9  gute  Groschen,  günf  fehl  fehlende  Ausgaben  nicht  mit  eingerechnet.

r  .  Koch  gegeben
1.  Wilde  Schweine  v.  Jöhstadt  14  22  16.  Den  Schenk  2  —
2.  Fuhrlohn  dafür  16  19.  Den  Küchenweibern  2  12
7.  Vier  Schöpse,  lebendig  —  20.  Den  Schreibern  f.  Brot  u.  Bier  —  10
4-  Sei  Schock  Forellen  8  12  21.  Holz  zum  Kochen  u.  Braten  6  —
5.  8  25  —22.  Steuer,  gegeben  für  Lebens-6.
  Bro-  und  Mehl  17  12  mittel  u.  andere  Sachen,  so  zur
7.  Zwei  Schweine  9  —  Hochzeit  gekommen  2  10
8.  Neunzehn  Stück  türkisches  23.  Karpfen,  2  Stein  3½  Pfund,
Federvieh,  zwölf  Hasen,  sech-  und  Lichte  —
zehn  Kapaunen,  zusammen  17  —  424.  Vier  Stück  Fleisch  1  —
9.  Vier  Kapaunen  und  drei  25.  Zitronen  1  —
Hennen,  so  mein  gewesen  1  626.  Gartensachen  (d.  i.  Gemüse)  —  —
10.  Sechs  Schinken  5  27.  Vier  Kannen  Wein  —
11.  Fünfzehn  88  Speck,  je  4  ggr.  6  14  28.  Branntwein  1  —
12.  Fünfzehn  Gänse  5  14  29.  Zwanzig  Kannen  Butter  1  —
13.  Die  Hochzeitsküche  zu  pachten  1  14  30.  6  Schock  Eier,  je  7  Gr.  6  Pfg.  #  —
14.  Den  Tanzboden  zu  mieten  —  18  31.  Essig  —
15.  Gewürz  Nach  den  „Rückblicken“  von  Spieß.

16.  Tabak  und  Pfeifen

1506  erließ  der  Annaberger  Rat  die  „Ordnung  wegen  Hochzeit.“  Weil  die
Bergleute  wegen  solcher  Feste  viel  Zeit  versäumten,  erschien  am  27.  September  1558  vom
Kurfürsten  August  für  Annaberg  eine  „Hochzeitsordnung“  mit  der  Bestimmung,  keine
Hochzeit  länger  als  einen  Tag  zu  halten  und  „wegen  Verarmung  der  Leute“  nicht
mehr  Gäste  zu  speisen,  als  an  vier  Tischen  untergebracht  werden  könnten.