Contents : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VIII. Band. Geld und Banken. I. Teil Das Geld. (1_8)

Erdkunde.  49

gruppierende  Zusammenfassung  geschichklicher  Tatsachen.  Dies  gilt
vorzugsweise  für  die  Wiederholungen,  die  ohne  Überlastung  mit  unnützem
  Zahlenballast  regelmäßig  auf  allen  Stufen  anzustellen  sind,  um
einmal  erworbenen  Gedächtnisbesitz  dauernd  zu  befestigen.

Für  den  Geschichtsunterricht  von  IV  bis  OI  sind  Lehrbücher
mit  zusammenhängender  Darstellung,  ein  Geschichtsatlas  oder  wenigstens
Geschichtskarten  zu  möglichster  Veranschaulichung  des  geschichtlichen
Schauplatzes,  ein  Kanon  der  einzuprägenden  Jahreszahlen,  besonders
auch  als  Grundlage  bei  Wiederholungen,  zu  gebrauchen  und  zur  Belebung
  der  historischen  Vorstellungen  charakteristische  Anschauungsmittel
zu  verwerten.

Die  freie  zusammenhängende  Wiedergabe  des  Gelernten  durch  die
Schüler  muß  im  Geschichtsunterrichte  nach  Möglichkeit  geübt  werden.

8.  Erdkunde.

Vorbemerkung.  Lehrziel,  Lehraufgaben  und  methodische  Bemerkungen
  gelten  für  die  entsprechenden  Stufen  aller  Arten  von
höheren  Schulen;  doch  wird  an  den  Realanstalten  in  deujenigen  Klassen,
in  welchen  eine  Stunde  mehr  zur  Verfügung  steht  (U  III  und  OIII
der  Realgymnasien  und  Oberrealschulen,  III,  II  und  1  der  Realschulen
  sowie  O  II  und  I  der  Oberrealschulen)  eine  entsprechende  Vertiefung
  und  Erweiterung  des  Lehrstoffes  sich  ermöglichen  lassen.

a)  Allgemeines  Lehrziel.

Verständnisvolles  Anschauen  der  umgebenden  Natur  und  der
Kartenbilder,  Kenntnis  der  physischen  Beschaffenheit  der  Erdoberfläche
und  der  räumlichen  Verteilung  der  Menschen  auf  ihr,  sowie  Kenntnis
der  Grundzüge  der  mathematischen  Erdkunde.

b)  Tehraufgaben.
VI.  2  Stunden  wöchentlich.

Grundbegriffe  der  allgemeinen  Erdkunde  in  Anlehnung  an  die
nächste  Umgebung  und  erste  Anleitung  zum  Verständnis  des  Globus
und  der  Karten.  Anfangsgründe  der  Länderkunde,  beginnend  mit  der
Heimat  und  mit  Europa.  Der  Gebrauch  eines  Lehrbuches  ist  ausgeschlossen.


V.  2  Stunden  wöchentlich.

Länderkunde  Mitteleuropas,  insbesondere  des  Deutschen  Reiches,
unter  Benutzung  eines  Lehrbuches.  Weitere  Anleitung  zum  Verständnis
  des  Globus  und  der  Karten  sowie  des  Reliefs.  Anfänge
im  Entwerfen  von  einfachen  Umrissen  an  der  Wandtafel.

Lehrplüne  2c.  4