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wichtigsten Geistesbestrebungen beider Nationen zu vermitteln
L dem Zweck besonders moderne Schriftwerke ins Auge
zu fassen.
ie für die alten Sprachen geforderte Verwerthung der
eschichtlichen Lektüre für den Geschichtsunterricht trifft auch
ier zu.
3. Uebungen im mündlichen Gebrauch der beiden
Sprachen. Dieselben haben auf der untersten Stufe bald
nach den ersten Versuchen in der Aussprache zu beginnen und
den ganzen Unterricht von Stufe zu Stufe zu begleiten. Die
Form dieser Uebungen ist wesentlich die der Frage und Antwort;
der Stoff dazu wird entweder aus der Lektüre oder
von Vorkommnissen des täglichen Lebens entnommen. Die
mündlichen Inhaltsangaben sind nicht zu verwerfen, aber,
als Monologe der Schulen, weniger geeignet, Freude am
Sprechen und Uebung im praktischen Gebrauch der Sprache
zu fördern. Abgesehen von den Stunden für schriftliche
ebeebungen soll keine Stunde ohne kurze Sprechübungen
vergehen.
So betrieben werden die letzteren den übrigen Unterricht
wesentlich unterstützen und als grundlegende Vorbereitung auf
die nur im Verkehr mit Franzosen und Engländern zu erwerbende
volle Fertigkeit im mündlichen Gebrauch der beiden
Fremdsprachen ihren Zweck erfüllen.
7. Geschichte.
Vorbemerkung. Lehrziel, Lehraufgaben und methodische
Bemerkungen gelten für die entsprechenden Stufen aller Arten
von höheren Schulen.
a. Ullgemeines Tehrziel.
Kenntnis der epochemachenden Ereignisse der Weltgeschichte,
insbesondere der deutschen und preußischen Geschichte, im Zulammenhang
ihrer Ursachen und Wirkungen, und Entwicklung
des geschichtlichen Sinnes.
b. Lehraufgaben.
VI. 1 Stunde wöchentlich.
Lebensbilder aus der vaterländischen Geschichte, wobei von
Gegenwart und Heimat auszugehen ist.
V. 1 Stunde woöchentlich.
Erzählungen aus der sagenhaften Vorgeschichte der
Griechen und Römer.