Volltext : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Sechster Band. (6)

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nalen  Zufammenhang  erhalten,  und  zwar,  da  es  nicht
möglich  it  mit  ganz  Deutjchland,  doch  wenigjtens  mit
Preußen  und  den  übrigen  Bundesgenofien  im  Welten
und  Norden  Deutichlande.  Aber  wir  wollen  diefen  Zu:
Sammenhang  erhalten  auf  der  Grundlage  der  Sleichberedhtigung
  und  nicht  des  politischen  VBafallenthuns,  wie  uns
die  vorliegende  Bundesverfafjung  zunmutbet.

Meine  Herren!  Sie  jprechen  jest  fchon  mehr  als
eine  Woche  uns  immer  von  nationalen  Gedanken,  von
der  nationalen  dee;  Sie  thun  fo,  ale  ob  Sie,  wie
früher  den  Xıberalisinus,  nun  den  nationalen  Gedanken
ausjchlieglich  in  Bacht  genommen  hätten.  Dleine  Herren!
Sch  fpreche  offen  mit  Shnen,  das  ijt  eine  lächerliche  Selbjitüberhebung;
  denn  aud  wir  jind  vom  nationalen  ©edanfen
  befeelt.  (Unruhe  linke.)

I.  Bräfident:  Ich  muß  bitten,  den  Nedner  nicht
zu  unterbrechen.

Dr.  v.  Schauß:  Id  weiß  nicht,  ob  der  Herr  Präivent
  den  Ausorud  „Lächerliche  Selbjtüberhebung”  gehört
  bat.  „LXächerlich”  hat  er  ung  zugerufen,  das  it  dod)
zu  Stark,  e8  hat  Alles  feine  Grenzen.

Wiesnet:  Wenn  ih  den  Auspruc  „Lächerlid)“
gebraucht  habe  —

I.  Bräfident:  Wenn  das  Wort  „lächerlich“  gebraucht
  worden  it,  jo  muß  ich  diefen  Nusdruc  aller:
dings  als  ungeeignet  bezeichnen.

Wiesuet:  Herr  Präjident,  Sie  haben  nicht  ge:
wartet,  bis  ich  jelbft  den  Ausdrud  zurücdgenommen  habe.
Daß  man  in  der  Hiße  der  Debatte  mandmal  ein  Wort
nicht  vorher  auf  die  Goldwage  legt,  Fünnen  Ste  uns
nicht  verdenten,  nachden  bdasjelbe  wohl  in  weit  höherem
Make  fchon  oft  auf  der  andern  Seite  ftattyefunden  hat,
—  ımd  wir  haben  vergebens  auf  einen  DOrbnungsruf
gewartet.

I.  Bräfident:  Sch  muß  dagegen  Verwahrung  ein:
legen.  &8  fanı  jeder,  der  glaubt,  da  ich  die  Sejchäftsordnung
  nicht  handhabe,  nad)  einer  ausdrücklichen  Be:
ftimmung  der  Gejchäftsordnung  darüber  einen  Antrag
an  die  Kammter  jtellen,  allein  eine  folche  Zurechtweihung
gegen  mid)  fann  ich  nicht  dulden.