Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  17.—

 

(Nr.  4645.)  Bestätigungs-Urkunde,  betressend  das  Statut  der  unter  dem  Namen:  „Allgemeine
  Gas-Aktiengesellschaft  zu  Magdeburg“  mit  dem  Domizil  zu  Magdeburg
  errichteten  Atiengesellschaft.  Vom  10.  März  1857.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  2c.  2c.

fügen  hiermit  zu  wissen,  daß  Wir  die  Errichtung  eines  Aktienunternehmens

unter  der  Benennung:  „Allgemeine  Gas-Aktiengesellschaft  zu  Magdeburg“,  deren

  Sitz  der  letztgenannte  Ort  sein  soll  und  welche  bezweckt:

1)  die  Erzeugung  und  den  Absatz  von  Gas  in  Städten  und  Ortschaften
des  Europäischen  Kontinents  aus  Kohlen,  Holz,  Harz  oder  andern  geeigneten
  Sctoffen,  welches  zur  Beleuchtung  und  zum  Heizen,  Kochen,  überhaupt
  als  Leucht=  und  Brennsioff  verwendet  werden  soll,

2)  die  Erzeugung  und  den  Absatz  der  dadurch  gewonnenen  Nebenprodukte,

3)  die  Erwerbung  und  Errichtung  aller  Anlagen,  welche  zur  Erreichung  der
vorgenannten  Zwecke  erforderlich  sind,

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  9.  November  1843.  genehmigt  und  dem  mittelst
notariellen  Aktes  vom  18.  Februar  d.  J.  fesigestellten  Gesellschaftsstatute  Unsere
landesherrliche  Bestaätigung  ertheilt  haben.

Wir  befehlen,  daß  diese  Urkunde  mit  dem  vorerwähnten  notariellen  Akte
für  immer  verbunden  und  nebst  dem  Wortlaute  des  Statuts  durch  die  Gesetz-Sammlung
  und  durch  das  Amtsblatt  Unserer  Regierung  in  Magdeburg  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werde.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Charlottenburg,  den  16.  März  1857.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

v.  d.  Heydt.  Simons.

Jahrhang  1857.  (Nr.  46  5.)  24  Statut
Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  April  1857.