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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 17.—
(Nr. 4645.) Bestätigungs-Urkunde, betressend das Statut der unter dem Namen: „Allgemeine
Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg“ mit dem Domizil zu Magdeburg
errichteten Atiengesellschaft. Vom 10. März 1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung eines Aktienunternehmens
unter der Benennung: „Allgemeine Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg“, deren
Sitz der letztgenannte Ort sein soll und welche bezweckt:
1) die Erzeugung und den Absatz von Gas in Städten und Ortschaften
des Europäischen Kontinents aus Kohlen, Holz, Harz oder andern geeigneten
Sctoffen, welches zur Beleuchtung und zum Heizen, Kochen, überhaupt
als Leucht= und Brennsioff verwendet werden soll,
2) die Erzeugung und den Absatz der dadurch gewonnenen Nebenprodukte,
3) die Erwerbung und Errichtung aller Anlagen, welche zur Erreichung der
vorgenannten Zwecke erforderlich sind,
auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem mittelst
notariellen Aktes vom 18. Februar d. J. fesigestellten Gesellschaftsstatute Unsere
landesherrliche Bestaätigung ertheilt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorerwähnten notariellen Akte
für immer verbunden und nebst dem Wortlaute des Statuts durch die Gesetz-Sammlung
und durch das Amtsblatt Unserer Regierung in Magdeburg zur
öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 16. März 1857.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Jahrhang 1857. (Nr. 46 5.) 24 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 7. April 1857.