Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  138.  849

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  6.  September  1916.
Inhalt:

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Bestandsmeldung  und  Beschlagnahme  von
Metallen.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Absatz  von  Dörrgemüse.

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  September  1916,  betreffend  Bestandsmeldung  und
Beschlagnahme  von  Metallen.
Nachstehende  Bekanntmachung  des  Königl.  stellv.  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  31.  August  1916,  betreffend  Aufhebung  der
Meldepflicht  und  Beschlagnahme  von  Aluminium  in  Fertigfabrikaten,  auf  Grund
der  Nachtragsverfügung  Nr.  M.  5347/7.  15.  K.  R.A.,  wird  hiermit  zur  allgemeinen
  Kenntnis  gebracht.
Die  in  bezug  genommenen  Bekanntmachungen  sind  veröffentlicht  im
Rbl.  1915  Nr.  65,  132  und  163.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnung
  innerhalb  ihrer  Bezirke  zu  sorgen.
Schwerin,  den  4.  September  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.