Nr. 138. 849
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 6. September 1916.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme von
Metallen. (2) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Dörrgemüse.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. September 1916, betreffend Bestandsmeldung und
Beschlagnahme von Metallen.
Nachstehende Bekanntmachung des Königl. stellv. Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom 31. August 1916, betreffend Aufhebung der
Meldepflicht und Beschlagnahme von Aluminium in Fertigfabrikaten, auf Grund
der Nachtragsverfügung Nr. M. 5347/7. 15. K. R.A., wird hiermit zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Die in bezug genommenen Bekanntmachungen sind veröffentlicht im
Rbl. 1915 Nr. 65, 132 und 163.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen.
Schwerin, den 4. September 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.