Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

4 Nr. 8. 1917. 
getragen hat, bürgen dafür, daß unser geliebtes Vaterland auch fernerhin nichts 
zu fürchten hat. Hellflammende Entrüstung und heiliger Zorn werden jedes 
deutschen Mannes und Weibes Kraft verdoppeln, gleichviel, ob sie dem Kampf, 
der Arbeit oder dem opferbereiten Dulden geweiht ist. 
Der Gott, der diesen herrlichen Geist der Freiheit in unseres tapferen 
Volkes Herz gepflanzt hat, wird uns und unseren treuen, sturmerprobten Ver- 
bündeten auch den vollen Sieg über alle feindliche Machtgier und Vernichtungs- 
wut geben. 
Großes Hauptquartier, den 12. Januar 1917. 
Wilhelm I. R. 
Indem das unterzeichnete Staatsministerium den vorstehenden Erlaß 
Seiner Maojestät des Kaisers hiermit zur allgemeinen Kenntnis bringt, gibt es 
den Ortsobrigkeiten anheim, für die Verbreitung des Erlasses durch öffentlichen 
Anschlag oder auf sonst geeignete Weise Sorge zu tragen. 
Schwerin, den 16. Januar 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. L. v. Meerheimb.
	        
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