Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1076 Nr. 152. 1917. 
Bekanntmachung 
der Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahme der im Besitze von Hotels, Gast- 
und Schankwirtschaften und ähnlichen Betrieben sowie Wäscheverleihseschäften 
befindlichen Bett-, Haus= und Tischwäsche. 
Vom 25. August 1917. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 22. März 1917 über Befugnisse der 
Reichsbekleidungsstelle (ReBl. S. 257) in Verbindung mit der Bekanntmachung der 
Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahmen und Enteignungen vom 4. April 1917 
(Reichsanzeiger Nr. 82) wird folgendes bestimmt: 
I. Beschlagnahme. 
5 1. 
Bett-, Haus= und Tischwäsche, die sich im Besitze von Gewerbe= und gemeinnützigen 
Betrieben befindet, die auf die Beherbergung oder Beförderung von Personen oder den 
Verkauf von Lebens= oder Genußmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle gerichtet sind, 
insbesondere Hotels, Pensionen, Logierhäusern, privaten (nicht öffentlich-rechtlichen) 
Krankenanstalten, einschließlich Genesungs= und Erholungsheimen, Gast-, Schank= und 
Speisewirtschaften, Personenschiffahrts-, Schlaf= und Speisewagenbetrieben und dergl. 
wird, soweit sie zum Gebrauche in den bezeichneten Betrieben bestimmt ist, beschlag- 
nahmt. Das gleiche gilt von der im Besitze von Wäscheverleihgeschäften befindlichen 
Wäsche der bezeichneten Art. 
Dio Beschlagnahme erstreckt sich auf die gesamte vorhandene Bett-, Haus= und 
Tischwäsche ohne Rücksicht darauf, ob sie gebraucht oder ungebraucht ist. 
*5 2. 
Als Bett-, Haus= und Tischwäsche gilt alle weiße und farbige Wäsche, die zum 
Beziehen oder Bedecken von Betten, zum Gebrauche im Wirtschafts= oder Küchenbetriebe 
oder in Aufenthalts= oder Speiseräumen bestimmt ist, insbesondere Bettbezüge, -decken 
und -laken, Bademäntel und -ztücher, Hand= und Mundtücher, Tischtücher und deecken, 
Wirtschafts= und Scheuertücher. 
g 3. 
Ausgenommen von der Beschlagnahme sind Gegenstände, zu deren Herstellung 
ausschließlich Papiergarne verwendet sind 
8 4. 
Die Beschlagnahme wird sofort wirksam.
	        
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