4124 Nr. 158. 1917.
(vergl. Bekanntmachung vom 24. Mai 1917, Rbl. 1917 Nr. 86. Ziffer"8) an
die Gemeindevorstände bezw. Ortsvorsteher rechtzeitig zurückzugeben.
V. 4
Die Gemeindevorstände bezw. Ortsvorsteher und die ritterschaftlichen
Obrigkeiten haben Sorge dafür zu tragen, daß alle Betriebsinhaber oder deren
Stellvertreter befragt werden und daß alle mit den in der Ortsliste aufgeführten
Fruchtarten für die Ernte des Jahres 1917 feldmäßig angebauten Ernteflächen,
soweit sie von den in der Gemeinde bezw. Ortschaft oder dem Gutsbezirk befind-
lichen Betrieben bewirtschaftet werden, und die Ernteergebnisse der von diesen
(Flächen abgeernteten Früchte zur Ermittelung und Eintragung gelangen.
VI.
Diie Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter sind verpflichtet, die an'sie
von den Ortsobrigkeiten oder Gemeindevorständen (Ortsvorstehern) oder deren
Beauftragten gerichteten Fragen über Anbauverhältnisse und Ernteergebnisse
nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten und den genannten Personen
Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten. · YHH
VII.
Die Aufstellung der Ortsliste erfolgt in der Zeit vom 20. September bis
5. Oktober 1917. Die Ortsliste ist in doppelter Ausfertigung. her-
zustellen und mit den zugehörigen Erhebungsmustern s pätestens bis zum
8. Oktober einzusenden:
a) von den mit der Erhebung betrauten Gemeindevorständen OOrtsbor-
stehern) im Großherzoglichen Domanium, im städtischen Gebiet und
im Gebiet der Klosterämter in doppelter Ausferti- gung an
die zuständigen Großherzoglichen Amter, Magistrate und Klöster-
ämter,
b) von den ritterschaftlichen Ortsobrigkeiten in, einer. Ausferti-
gung unmittelbar an das Großherzogliche Statistische. Amt in
Schwerin. Die zweite Ausfertigung ist von den ritterschaftlichen
Ortsobrigkeiten sorgfältig aufzubewahren.
Die Großherzoglichen Amter, Klosterämter und Magistrate haben sofort zie
von ihren Gemeindevorständen (Ortsvorstehern) eingesandten Ortslisten — ein
den Städten zusammen mit den Ortslisten aus den Städten selbst — unter
Heranziehung geeigneter Sachverständiger mit größter Sorgfalt in Bezug auf