Nr. 169. 1917. 1197
(4) Bekanntmachung vom 26. September 1917, betreffend Einsammeln von
Brennesseln.
achstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkom-
mandos des 9. Armeekorps zu Altona vom 14. September d. Is., betreffend
Einsammeln von Brennesseln wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 26. September 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
VI R L Nr. 3209. Nr. 1823. Altona, 14. September 1917.
Einsammeln von Grenneseeln.
(Krm. Kriegsamt Nr. W. II. 4416/8. 17. K.R.A. vom 4. Sept. 1917.)
(Vorgang K.V.B. 1916 Nr. 1838, 1924 und 2112, 1917 Nr. 1649).
Um die Sammeltätigkeit für Brennesseln zu beleben, hat das Kriegsamt die
Nesselfaser-Verwertungsgesellschaft, Berlin SW. 68, Schützenstraße 65/66, ermächtigt,
für Ablieferung größerer Mengen getrockneter Nesselstengel steigende Sonderprämier
neben dem Preise von J 14,— für 100 kg zu bewilligen. Die Prämie beträgt, wem
in einem Bezirk, der einem Vertrauensmann untersteht, seit dem 1. Juli 1917 aus ge
trockneten Stengeln insgesamt
5 Doppelzentner gesammelt worden sind, -4 2,— für 100 kg,
10 » « » » M 3.— « 100 kg,
25 « « '« « . 4— 11 100 kg,
50 77 77 77 « * 5.— » 100 kg
Gleichzeitig ist die den Vertrauensmännern für ihre Auslagen gewährte Pausch-
vergütung von J 2,— auf -4 3,— für 100 kg trockene Nesselstengel erhöht worden.
Bei Ablieferung nur vorgetrockneter Stengel (angewelkter Stengel mit Blättern)
wird die Nessel-Faser-Verwertungsgesellschaft für 100 kg seit dem 1. Juli 1917 abge-
lieferter Stengel eine Prämie von -7 0,50 gewähren und die Unkostenvergütung für die
Vertrauensleute von -4 0,20 auf 0,30 für 100 kg vorgetrockneter Stengel erhöhen.
V. f. d. st. G.
v. Voß.
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