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8.
Seite 4 unter 1a A 1 a. Güterverzeichnis ist hinter d
" r *“ em
„Detonit VI" beginnenden Absatz einzufügen „Detonit 14 auh an
Buchstaben“.
ESeite 12 unter Ia. A. 2 b. Güterverzeichnis sind in dem Ab-
satz „Gesteins-Koronit F. und F 1“ die Worte „und F 1 zu streichen
Etbenda ist zwischen den mit „Kohlen-Koronit usw.“ und „L. 0
Pulver ufw.“ beginnenden Absätzen als neuer Absatz aufzunehmen:
„Kohlen-Perchloratzit und Geesteins-Perchloratzit auch mit Buchstaben
oder Zahlen.“
Ebenda ist zwischen den mit „Perchlorit“ und „Perilit“ beginnenden
Absätzen als neuer Absatz einzuschalten: „Perdorfit, Gesteins= und
Kohlen-Perdorfit.“
Etbenda. Hinter dem mit „Perilit“ beginnenden Absatz ist als neuer
Absatz einzuschalten: „Perkoronit, Wetter-Perkoronit auch mit Buch-
staben oder Zahlen.“
Seite 46. unter Id Verpackung erhält die Anmerkung ) zu (60
6 1
„für in Azeton gelöstes Azetylen“ folgende Fassung:
Z„ *) Bei. Azetylenlösungen (Ziffer 2) müssen die Gefäße ganz aus-
gefüllt sein mit einer feinporigen, gleichmäßig verteilten Masse, die
1. die eisernen Gefäße nicht angreift und weder mit dem Lösungemittel
für. Wetien (Azeton) noch mit diesem selbst schädliche Verbindungen
eingeht, 6
2. auch bei längerem Gebrauch und Erschütterungen nicht zusammensinkt
oder gefährliche Hohlräume bildet,
3. mit Sicherheit verhindert, daß explosionsähnliche Zersetzungen des
DAzetylens selbst bei hohen Wärmegraden und heftigen Stößen ein-
treten oder sich durch die Masse fortpflanzen.
„Es darf nur soviel von dem Lösungsmittel eingefüllt werden, daß sich
die durch Aufnahme des Azetylens und durch Steigerung der Wärme auf
40 % eintretende Volumen-Vergrößerung gefahrlos vollziehen kann. Hier-
bei darf der innere Überdruck /2 des Probedruckes nicht übersteigen.
Seite 56 unter II. Güterverzeichnis ist unter Ziffer 8a (alte)
am Schlusse in der Klammer hinter „Korkfüllmasse“ nachzutragen:
„Lupulin“.
Ebenda ist unter Ziffer 9 am Schlusse hinter „Zinkaluminiumstaub“
nachzutragen: „Hochofenfilterstaub“.
Schwerin, den 11. Oktober 1917.
Großherzoglich Mecklenburaisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.