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Nr. 183. 1917.
1. Einreihung in die Wertklassen.
Die Lederarten der laufenden Nummer 1 bis Ze einschließlich der Preis-
tafel werden eingeteilt in Wertklassen und diese wieder in Sortimente.
Die Einteilung des Leders in Wertklassen betrifft die Bewertung des
Leders nach Gerbung und allgemeiner Bearbeitung.
Wertklasse A umfaßt nur Leder, dessen Gerbung, Zurichtung, Trocknung
und allgemeine Beschaffenheit zu keinen wesentlichen fachmännischen Beanstan-
dungen Anlaß bietet. Leder, das diesen
unter die Wertklassen B oder C.
Wertklasse B umfaßt Leder, das gegenüber den Anforderungen an Leder
der Wertklasse A bereits nicht unwesentliche Mängel aufweist, z.
dige oder sonst fehlerhafte Gerbung oder mangelhafte Bearbeitung oder Zu-
richtung.
Wertklasse C umfa
der Wertklasse & grobe
hauptsächlichsten
a. b. c. d. e.
S Bedeu-
2 Art Dicke Form Wertklassen zinhder
S « - ahlen
. · I Jlllllsuatekd
26b Kaninleder, chromgar oder anderer « Mark für
mineralischer Gerbung, schwarz — ganze Felle 12,00 10,00 8,00 — 1
*
26e Portefeuilleleder aus Kaninfellen — „ „ 16.50 00 lloier
« ma
Sorte:
Iinimsn
27 Bekleidungsleder und Schuhober- ·-
lcdekauBReh-,Renntiek-und »
GcmsfellenjederGerbart... — -,, ,, 16,0018,00U,007,008,00 Month
28 Bekleidungsleder und Schuhober- Lan
leder aus Hirsch= und Elentier- schinen,
fellen jeder Gerbart: ma
a) Felle bis 1 qm Größe — » » l4,0012,0010,006,008,00
b) „ ülber 1 cm Gröhe — "„ "„ 18,00|11,00 00| S, OCB3, O
29 Näh. und Binderiemenleder aus eses,
Schweinshäuztten — ganze Häute 8,00 7,50 700 —] — I gewicht
nforderungen nicht entspricht, fällt
Hunvollstän-
t Leder, das gegenüber den Anforderungen an Leder
ängel aufweist, die es für die Verwendung auf seinem
erwendungsgebiet als nicht geeignet erscheinen lassen, aber
noch seine Verwertung zur Anfertigung oder Ausbesserung bestimmter einzelner
Gegenstände aus Leder gestatten.
Leder, das seiner Beschaffenheit nach nicht mehr unter die Wertklasse □
zu rechnen ist, muß entsprechend niedriger bewertet werden.