Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1318 
Nr. 185. 
1917. 
Tarif der vorspannvergütungssätze nach dem Kriegs- 
leistungsgesetze. 
Die Vergütung für Vorspann und Spanndienste für Kriegszweck 
§ 12 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 — R 
3 Ziffer 3, 
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erfolgt vom 1. September 1917 ab tageweise zu nachstehenden Sätzen, je nachdem Vor- 
spann und Spanndienst mit Pferden bezw. mit Ochsen oder Kühen geleistet sind. 
1. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Pferden oder Maultieren. 
Bergütungssätze für 
4. 
  
1 
ein mit einem Pferde 
oder Maultier be- 
spanntes Fuhrwerk 
2. 
ein mit 2 Pserden 
oder Maultieren be- 
spanntes Fuhrwerk 
3. 
jedes weitere Pferd 
oder Maultier 
Von dem Unterschiede zwischen 
Spalte 1 und 3 entfallen auf 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
mit Führer mit Führer den Wagen den Führer 
1 3 A 1 A 3 A 5 
15 — 24 — 9 — 2 50 3 50 
2. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Ochsen, Kühen oder Eseln. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vergütungssätze für 
.. — 8 # 1 ve Von dem Unterschiede 
ein mit auh ein 1 guhen jede weitere zwischen Sparle 1 und 
einem Ochsen oder einem ezwei Ochsen oder ieden Kuh 3 oder 4 entfallen 
Esel zwei Eseln weiteren oder jeden 
bespannles Fuhrwerkbespanntes Fuhrwerk Ochsen weileren auf den auf den 
mit Führer mit Führer Elel Wagen Führer 
FEIIIEIIIEMIIEIIEIIIIIIEIEIEIIEIIEIIIEIIIIE 
12 10 bo 18 J 15 6 — 4 50 2 bo 3 % 
Bei Feststellung der Vergütung wird der Tag von Mitternacht zu Mitternacht 
gerechnet mit der Maßgabe, daß bei einer Leistung von mehr als 12 Stunden innerhalb 
desselben Tages ein Zuschuß in Höhe der Hälfte des Tagessatzes gewährt wird, soweit 
Führer und 8 
— 6 S 
hre Zugtiere nicht gemäß § 122 und Ziffer 1, 5 3 der Ausführungsverordnung 
frei einquartiert und verpflegt werden. Wird der Vorspann nur einen halben Tag 
tunden — oder darunter in Anspruch genommen, so ist die Hälfte des Tages- 
satzes zahlbar. 
uhe-, Sonn= und Festtage sind bei fortgesetzter Vorspannleistung ohne Rückkehr 
in die Heimat wie Arbeitstage zu vergüten, wenn eine Bereitschaft zur Dienstleistung 
bescheinigt wird.
	        
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