Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 187. 1343 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 24. Oktober 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Löschen, Laden und Bunkern von Kauf- 
fahrteischiffen in den Häfen des Korpsbezirks. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Verbot des Treibens von Vieh und der Beförderung auf 
Wagen während der Nachtzeit ohne Ausweis. (3) Bekanntmachung, 
betreffend den Absatz von Strandaustern. (4) Bekanntmachung, betreffend 
die Heranziehung der älteren Schüler für Hilfeleistungen zur Aufrecht- 
erhaltung des Eisenbahnbetriebes. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 17. Oktober 1917, betreffend Löschen, Laden und 
Bunkern von Kauffahrteischiffen in den Häfen des Korpsbezirks. 
Die nachstehende Verordnung des Königlichen stellvertretenden General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom 6. Oktober 1917, betreffend 
Löschen, Laden und Bunkern von Kauffahrteischiffen in den Häfen des Korps- 
bezirks, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 17. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
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