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wo unser Achilles sterblich ist. Diese Fragen muß die liberale Partei,
welche den Ausschlag für und wider geben kann, benutzen, um Forderungen,
welche sie für das Wohl Deutschlands aufgestellt hat, durchzusetzen.“
Nach solchen Ankündigungen mußte der Bundeskanzler annehmen,
daß der im Reichstag zur Herbeiführung einer geordneten Verwaltung
im Bunde gestellte Antrag wie seinem Wortlaute nach, so auch nach
der Absicht der Antragsteller ein Ausdruck des Mißtrauens und der
Opposition gegenüber der bisherigen Leitung der Bundesangelegenheiten
sein solle.
Diese Bedeutung des Antrages wurde allerdings durch den Verlauf
der parlamentarischen Beratungen erheblich gemildert. Der Antrag veranlaßte
lebhafte und interessante Erörterungen, aber es traten dabei in
Bezug auf die bisherige Verwaltung der Bundesangelegenheiten keineswegs
so schroffe Gegensätze hervor, wie es befürchtet werden mußte.
Statt des vorher verkündeten Widerspruches, gelangte in der Beratung
je länger je mehr der erneute Ausdruck des vollen Vertrauens zur
obersten Leitung der Bundesangelegenheiten zur Geltung und auch über
die weitere Entwickelung der Bundeseinrichtungen stellte sich schließlich
ein gewisses Einvernehmen heraus, wie es nach der ursprünglichen Auslegung
des Antrages nicht in Aussicht genommen werden konnte.
Durch die Erörterung wurde vor allem die früher geäußerte Ansicht
bestätigt daß die Mitglieder verschiedener Parteien, welche sich zu dem
Antrage vereinigt hatten, dabei keineswegs von gleichen Auffassungen
und von gleichen Absichten ausgegangen waren, nicht bloß zwischen den
beiden Haupt-Antragstellern, dem Grafen Münster, welcher der freikonservativen
Partei angehörte, und dem Abgeordneten Twesten von der
nationalliberalen Partei, machten sich erhebliche Abweichungen geltend,
sondern auch innerhalb der nationalliberalen Partei traten die durchgreifendsten
Widersprüche über den eigentlichen Zweck des Antrages
bervor.
Beim Beginn der Beratung begründete der Antragsteller Twesten
die Forderung von Einzelministern mit eigner selbständiger Verantwortlichkeit
in folgender Weise:
„Ist nur Einer verantwortlich, so sind die Uebrigen ihm subalternisiert,
sie müssen sich den Anordnungen dieses Einzelnen fügen, der
Die Last und die Ehre der Verantwortlichkeit zu tragen hat. Durch
ein Kollegium verantwortlicher Minister wird die Staatsregierung
nach allen Seiten hin viel gleichmäßiger geführt werden können, als