Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1826. (9)

Preußische  G.  schs  zus

Jahrgang  1918  Nr.  26.

Inhalt:  Geseh  über  Erhöhung  der  Eisenbahnfahrkosten  bei  Dienstreisen  der  Staatsbeamten,  S.  142.  —
Verordnung  über  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  ein  vereinfachtes  Enteignungsverfahren
vom  11.  September  1914,  S.  144.  —  Erlaß  des  Staatsministeriums,  betreffend  Anwendung  des
vereinfachten  Enteignungsverfahrens  bei  der  Herstellung  einer  Verbindungsleitung  durch  das  Eleß
trizitätswerk  Westfalen  in  Bochum,  S.  1418.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom
10.  April  1872  durch  die  Regierungsamtsblätter  veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,
Urkunden  usw.,  S.  146.

 

 

 

(Nr.  11677.)  Gesetz  über  Erhöhung  der  Eisenbahnfahrkosten  bei  Dienstreisen  der  Staatsbeamten.
  Vom  9.  August  1918.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  c,

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:
Artikel  I.

A.  4  3  Abs.  1  Nr.  1  des  Reisekostengesetzes  vom  26.  Juli  1910  (Gesetzsamml.
S.  150)  erhält  folgende  Fassung:
1.  für  Wegestrecken,  die  auf  Eisenbahnen  oder  Schiffen  zurückgelegt  werden
können,
a)  die  im  §  1  unter  1  bis  IV  genannten  Beamten.  11  Pfennig,
wenn  der  Fahrpreis  für  die  erste  Wagenklasse  be- 



zahlt  ist,  sonst  .  .  .  .  ..  8,2  /
b)  die  unter  V  und  VI  genannten  Beamten  89  ,
wenn  der  Fahrpreis  für  die  zweite  Wagenklasse
oder  die  erste  Schiffsklasse  bezahlt  ist,  sonst  6  „
e)  die  unter  VII  genannten  Beamten  6  „
Außerdem  werden  die  tatsächlich  aufzuwendenden  Schnellzugszuschläge
erstattet.
B.  Im  &  3  Abs.  4  a.  a.  O.  tritt  die  Zahl  „6“  an  die  Stelle  von  „/57.
Artikel  II.

Dieses  Gesetz  tritt  am  1.  April  1918  in  Kraft;  es  ist  auf  die  vor  dem
1.  April  1918  begonnenen  Dienstreisen  anzuwenden,  insofern  hierbei  Eisenbahn-Oeetsammlung
  1918.  (Ne.  11677—11679,)  32
Ausgegeben  zu  Berlin  den  26.  August  1918.