Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  18.

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  3.  Februar  1917.

Inhalt:

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschränkung  des  Verkaufs  von  Feuerwerkskörpern
  und  Spielwaren.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Asbest.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung  der  Carl
Bolbrüggeschen  Stiftung  zu  Grabow.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  Januar  1917,  betreffend  Beschränkung  des  Verkaufs
  von  Feuerwerkskörpern  und  Spielwaren.

Die  nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  wird  unter  Hinweis  auf  die  Verordnung  vom

30.  September  1905,  betreffend  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  (Rbl.  Nr.  28),
hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.  «

Schwerin,  den  31.  Januar  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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