Volltext : Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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(Nr.  11365.)  Gesetz,  betreffend  die  Anderung  der  Amtsgerichtsbezirke  Ohlau  und  Wansen.
Vom  29.  Juni  1914.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c,

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:

 

Einziger  Paragraph.

In  Abänderung  der  Verordnung  vom  5.  Juli  1879  (Gesetzsamml.  S.  393)
werden  die  Landgemeinden  Klein  Ols,  Kallen,  Günthersdorf  und  Tempelfeld  und
der  Gutsbezirk  Klein  Ols,  sämtlich  im  Kreise  Ohlau,  vom  1.  Oktober  1914  ab
unter  Abtrennung  von  dem  Amtsgericht  in  Ohlau  dem  Amtsgericht  in  Wansen
zugelegt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Kiel,  den  29.  Juni  1914.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bethmann  Hollweg.  v.  Tirpitz.  Delbrück.  Beseler.
v.  Breitenbach.  Sydow.  v.  Trott  zu  Solz.  Frhr.  v.  Schorlemer.
Lentze.  v.  Falkenhayn.  v.  Loebell.

 

(Nr.  11366.)  Gesetz,  betreffend  die  Bewilligung  weiterer  Staatsmittel  zur  Verbesserung  der
Wohnungsverhältnisse  von  Arbeitern,  die  in  staatlichen  Betrieben  beschäftigt
sind,  und  von  gering  besoldeten  Staatsbeamten.  Vom  4.  Juli  1914.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c#

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:

SI.

Der  Staatsregierung  wird  ein  weiterer  Betrag  von  zwanzig  Millionen
Mark  zur  Verwendung  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  13.  August  1895  (Gesetzsamml.
  S.  521),  betreffend  die  Bewilligung  von  Staatsmitteln  zur  Verbesserung
der  Wohnungsverhältnisse  von  Arbeitern,  die  in  staatlichen  Betrieben  beschäftigt
sind,  und  von  gering  besoldeten  Staatsbeamten,  zur  Verfügung  gestellt.