Nr. 26. ½5
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 15. Februar 1917.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und
Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und
freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen. (2) Bekannt-
machung, betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs= und Bewegungs-
verbot für Web-, Trikot-, Wirk= und Strickgarne.
(1) Bekanntmachung vom 13. Februar 1917, betreffend Beschlagnahme, Be-
standserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus
Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen.
Nachstehende Bekanntmachung des Königl. stellv. Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom 8. Februar 1917, betreffend Beschlagnahme,
Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln
aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen, wird
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der An-
ordnung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen.
Mit der Durchführung der Verordnung sind gemäß § 7 die Kreisbehörden
für Volksernährung in den 12 Aushebungsbezirken des Großherzogtums be-
auftragt worden.