No93
Bekauntmachungen.
(Die Form der gerichtlichen Eingaben bel dem kiniglichen
Hofgerichte in München betreffend).
Im Namen Seiner Majestät des Kömgs.
Nachdem seie einiger Zeit von einigen Partheien
mehrere in Form von rivatschreiben
verfaßte Briefe an das königliche Hosgericht
eingesendet wurden, welche durchaus
mit den ußerlichen Erfodernissen von gerichtlichen
Anlangen nicht versehen sind,
und also gar nicht exhibirt zu werden verdienen;
so bat man dem Nathdiener aufgetragen,
alle solche Briefe gleich brevi
manu durch den Ueberbringer wieder zurüb
zu schicken, welches den Partheien zu Abwendung
des denselben aus solchen unnüzen
Einsendungen entstehenden Schadens
biermit kund gemacht wird. München den
8. Juni 1807.
Königlich Oberbaierisches Hofgerichts
Direktorium.
Baron von Leyden, Vice Präsident.
Resch.
Cie Bildung einer unmittelbaren Steuer-Rektisikations
= Kommission für das Königreich betressend.)
Um die in der allgzemeinen Verordnung
vom gien dieses Monats (Regierungsblatt
1307. XXV. Stück, Seite 073) in Bezug
auf die Steuer-Rektifikation entbaltenen, für
das Sctaats-Vermögen und für den Natienal-MWoblstand
gleich wichtigen Besiimmungen
zur Realisation zu bringen, baben
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Seine königliche Majestät unterm Heutis
gen folgende Beschlüsse zu nehmen, unb
sämtliche General-tames = Kommissariate
biernach anweisen zu lassen, sich bewogen
gefunden: 5
I. Die unmittelbare Steuer-Rektifikgtions-Kommission,
deren Errichtung durch
erwähnte Verordnung bereits festgesezt ist,
wird unter der obersten Aufsicht und teitung
des königlichen gebeimen Finanz-Ministeriums
sogleich in Wirklichkeit und Thätigkeit
gesezt.
II. Sie bestebt:
a) Aus den beiden geheimen Finanz= Reserendiren
Schenk, und Utzschneider,
welche das Geschäft unter jener
obersten Aufsicht und teitung im Ganzen
dirigiren, ihre besondere Aufmerksamkeit
auf die Anwendung richtiger, und gleichförmiger
Grundscze bei demselben in dem
gesamten Königreiche richten, und das
Mittelorgan bilden, wodurch die beständige
Geschäfts-Verbindung der Kommission
mit dem königlichen geheimen Finang-Ministerium
in allen Gegenständen, welche
keine schriftliche Behandlung erfodern,
unterhalten wird.
b) Aus dem Direktor der staatswirthschaftlichen
Deputation bei der königlichen tandes=
Direktion von Baiern Baron von
Widnmann, der den Detail-Geschäfts-Gang
der Kommission zu dirigiren har.
c) Aus den tandes-Direktions-Rathen
Freiberrn von Stengel, von Thoma,
und Panzer, und aus dem ehemaligen