Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  32.  1917  215.

Die  Reihenfolge  der  auf  allen  Vorschlagslisten  vorhandenen  Höchstzahlen  40  und  20
ist  durch  das  Los  (zu  vgl.  §  16  Abs.  1  Satz  3  der  Wahlordnung)  bestimmt  worden.

Der  auf  den  Listen  1  und  11  benannte  A  und  der  auf  den  Listen  11  und  1I1  benannte
  8  gelten  nach  §  17  Sat  2,  3  der  Wahlordnung  als  gewählt  auf  Grund  der  Liste,
auf  der  ihnen  die  größte  Höchstzahl  zugefallen  ist,  &  gilt  also  als  gewählt  auf  Grund
Liste  1,  8  als  gewählt  auf  Grund  Liste  III.  Liste  1I  wird  so  behandelt,  als  ob  A  und
8  überhaupt  nicht  auf  ihr  gestanden  hätten.  "

Hiernach  sind  gewählt:-aus

  Liste  1  3  Ausschußmitglieder,  nämlich:  A,  B,  C,
5

 

Ersatzmänner,  D,  E,  F,  6,  H,

II  1  Ausschußmitglied,  ,  .-4

  Ersatzmänner,  T,  U,  V.  W,
III  1  Ausschußmitglied,  8,

1  Ersatzmann,  .

den

Der  Wahlvorstand.
(....................................................  ,(.......................................  ,)
Vorsitzender.)  Wahlleiter.

(Belsitzer.)