Nr. 32. 1917 215.
Die Reihenfolge der auf allen Vorschlagslisten vorhandenen Höchstzahlen 40 und 20
ist durch das Los (zu vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung) bestimmt worden.
Der auf den Listen 1 und 11 benannte A und der auf den Listen 11 und 1I1 benannte
8 gelten nach § 17 Sat 2, 3 der Wahlordnung als gewählt auf Grund der Liste,
auf der ihnen die größte Höchstzahl zugefallen ist, & gilt also als gewählt auf Grund
Liste 1, 8 als gewählt auf Grund Liste III. Liste 1I wird so behandelt, als ob A und
8 überhaupt nicht auf ihr gestanden hätten. "
Hiernach sind gewählt:-aus
Liste 1 3 Ausschußmitglieder, nämlich: A, B, C,
5
Ersatzmänner, D, E, F, 6, H,
II 1 Ausschußmitglied, , .-4
Ersatzmänner, T, U, V. W,
III 1 Ausschußmitglied, 8,
1 Ersatzmann, .
den
Der Wahlvorstand.
(.................................................... ,(....................................... ,)
Vorsitzender.) Wahlleiter.
(Belsitzer.)