Bie Serreighisch-umzarische Meonerchie. (Juni 28.—30.) 141
landes daran glaubt. Nicht bloß im feindlichen, sondern auch im neutralen
Ausland finden diese Fabeln Glauben. Für das Ausland ist Oesterreich
noch vielfach der Staat, in dem Silvio Pellico in den Kerkern des Spielberges
schmachtete. Es läßt sich nicht leugnen, daß auch die Ereignisse der
letzten Jahre dazu beigetragen haben, daß die Masaryk und Konsorten und
andere Renegaten im Auslande die Meinung wieder verbreiten konnten,
Oesterreich sei ein autokratischer regierter Staat, als z. B. selbst das zaristische
Rußland gewesen ist. Der Umstand, daß das österreichische Parlament so
lange nicht einberufen worden ist, hat dieser Meinung verhängnisvollen
Vorschub geleistet. Gewiß darf das Urteil des Auslandes nicht dafür maß.-gebend
werden, wie wir uns zuhause einrichten. Aber wir dürfen auch nicht
etwas Nützliches deshalb zurückstoßen, weil auch das Ausland es dafür
hält. Insbesondere müssen wir die Vorurteile des Auslandes soviel als
möglich zerstreuen. Was weiß das Ausland von uns? Es kennt die „Lustige
Witwe“, und es weiß von unseren Parlamentsskandalen. Die beiden Vorurteile
des Auslandes, die uns am meisten geschadet haben, waren die,
daß kulturell hochstehende Nationen in Oesterreich bedrückt werden und
wegen des Widerstandes dieser Nationen Oesterreich dem inneren Zerfall
entgegengehe. Diese Vorurteile sind mit eine der Ursachen des großen Krieges
gewesen. Wer diese Borurteile noch bestärkt, schadet Oesterreich, verlängert
den Krieg, vermindert die Aussicht auf einen baldigen, ehrenvollen und
dauernden Frieden. Wir müssen alles tun, um unser Parlament und unsere
Verfassung aktionsfähig zu erhalten, wir müssen daher der Minierarbeit
derjenigen entgegentreten, die unter dem Vorwande oder auch in der ehrlichen
Ueberzeugung, dadurch die Interessen ihres Volkes zu wahren, in
Wirklichkeit doch die Interessen des gesamten Volkes preisgeben oder unter-Faben;
die ja nur dadurch gesichert werden können, daß das Volk an der
erwaltung mitarbeitet. Gewiß haben in verschiedenen Nationen einzelne
gefehlt, schwer gefehlt. Sie haben dafür die Strafe erlitten oder werden
noch ihre Snase finden. Aber auch Unschuldige sind getroffen worden,
und diese müssen ihre Genugtuung und Entschädigung haben. Die Revision
manches Verfahrens wird unentbehrlich sein. Vor allem müssen wir uns
Leerwärt halten, daß nur Individuen gefehlt haben, nicht Nationen.
or Pauschalverdächtigungen müssen wir uns hüten. Eine der wichtigsten
Bestimmungen jedes Friedensvertrages ist die sogenannte Amnestieklausel,
durch die über die Vergangenheit der Schleier des Vergessens
ezogen wird. Diese Amnestieklausel ist nicht nur für den internationalen,
ie auch für den nationalen Frieden notwendig. Eine gewisse Reform
der Verfassung hängt auch mit der Frage des Friedens zusammen. Oesterreich
ist ein Nationalitätenstaat. Dem Nationalitätenstaat entspricht vor
allem Freiheit der Bewegung, Selbstverwaltung, Selbstbestimmung, Selbstbestimmungsrecht
der Nationen. Dieses viel mißbrauchte Wort bedeutet
aber nicht, daß die Zusammenhänge, die durch Jahrhunderte eingelebt,
wirtschaftlich tief verankert sind, zerrissen, bloß dem Fetisch der Sprache
geopfert werden, daß der Staat auseinandergerissen, nach sprachlichen
Elementen zerschlagen werde in kleine Einheiten sprachlicher Gemeinschaften.
Es bedeutet vielmehr, daß die Nationalitäten, die in einem und
demselben großen Staate zusammen wohnen, ihre Angelegenheiten in gewissen
Beziehungen wenigstens selbständig ordnen. Es wird oft gesagt,
Oesterreich sei ein Zufallsstaat, zusammengeheiratet, zusammengeerbt. Ist
ein zusammengeerbter Staat nicht besser als ein zusammengeraubter? Wenn
es jemals eine Vernunfstheirat gegeben hat, war es diese, und auf dieser
Vernunftheirat beruht die österr.-ung. Monarchie: sie beruht auf der Vernunft.
Vernunft müssen wir auch haben, wenn wir die Monarchie erhalten