Ar. 47. -
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeven Schwerin, Mittwoch, den 14. März 1917.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Heranziehung der Jugend zu land-
wirtschaftlichen Arbeiten. (2) Bekanntmachung, betreffend Dispensation
der älteren Schulkinder zu Arbeiten auf dem Lande. (3) Bekannt-
machung, betreffend die Heranziehung der Schuljugend zur Bekämpfung
des Unkrauts.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 12. März 1917, betreffend die Heranziehung der
Jugend zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden General-
kommandos wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. — Dem in der
Bekanntmachung ausgesprochenen Ersuchen an die Behörden des Landes ist
nachzukommen.
Zur Ausführung der Bekanntmachung wird folgendes bestimmt:
Zu 2. Die Schulbehörden werden angewiesen, die Listen aufzustellen und
nach Maßgabe von Ziffer 3, Absatz 1, an die kriegswirtschaftlichen Abteilungen
der zuständigen Kreisbehörden für Volksernährung einzureichen.
Zu 3. Vermittelungsstellen sind die kriegswirtschaftlichen Abteilungen der
Kreisbehörden für Volksernährung. Diesen Vermittelungsstellen liegt neben
den aus der Bekanntmachung sich sonst ergebenden Pflichten zunächst ob, beschleu-
nigt unter Einhaltung der Frist aus Ziffer 3, Absatz 3, festzustellen, welche land-
65