Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

322 Nr. 48. 1917. 
3. für die Aushebungsbezirke Rostock, Ribnitz und Güstrow: 
in Rostock, 
Vorsitzender: Rittmeister d. R. a. D. Gerichtsassessor von der 
Kettenburg = Rostock 
4. für die Aushebungsbezirke Malchin und Waren: 
in Waren, » 
Vorsitzender: Oberstleutnant von der Lühe-Waren. 
Schwerin, den 12. März 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 13. März 1917, betreffend Aufnahme von Kindern 
der städtischen und Industriebevölkerung in ländlichen Familien. 
Es hat sich als erforderlich erwiesen, Kinder aus den Großstädten und Industrie- 
bezirken für Wochen und Monate auf dem Lande unterzubringen, um ihnen eine 
ausreichende und kräftige Ernährung zu gewähren. Zur Verfolgung dieses Ziels 
hat sich in Berlin unter der Schirmherrschaft Ihrer Majestät der Kaiserin der 
Verein „Landaufenthalt für Stadtkinder“ gebildet, der unter Mitwirkung aller 
bereits bestehenden, ähnlichen Zwecken dienenden Vereinigungen und Körper- 
schaften sich die Durchführung einer entsprechenden Organisation für das ganze 
Deutsche Reich zur Aufgabe gestellt hat. 
Das Ministerium bringt Vorstehendes zur allgemeinen Kenntnis und gibt 
dabei der Erwartung Ausdruck, daß alle Familien des Landes, die dazu in der 
Lage sind, in Erkenntnis der dringenden vaterländischen Notwendigkeit sich bereit 
finden werden, Kinder aus der städtischen und Industriebevölkerung bei sich auf- 
zunehmen. Für die Aufnahme kann Entgelt bis zu 50 Pfennig täglich gewährt 
werden, es ist aber erwünscht, daß auch unentgeltliche Pflegestellen angeboten 
werden. 
Die Durchführung der Unterbringung erfolgt unter Mitwirkung geeigneter 
Persönlichkeiten und Vereine durch die kriegswirtschaftlichen Abteilungen der 
Kreisbehörden für Volksernährung, welche die erforderlichen näheren Verfügun- 
gen erlassen werden. 
Schwerin, den 13. März 1917. 
Großherzoglich Meglenburan ches Ministerium des Innern. 
. v. Meerheimb. 
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