Full text : Unser Preußen.

140

und  bei  Operationen  für  den  Verband  und  für  die  Verrichtungen  der  nothwendigen
  Gehülfen  mit  in  sich.
8.  78.

Besteht  bloß  für  die  erstmalige  Verrichtung  einer  Leistung  ein  Taxansatz,
so  tritt  während  derselben  Krankheit  für  jede  der  folgenden  gleichnamigen  Leistungen
  1⅛  bis  höchstens  /8  jenes  Ansatzes  ein.  Würde  dieses  aber  weniger
betragen,  als  eine  einfache  Berathungsgebühr,  so  darf  letztere  in  Anspruch  genommen
  werden.

8.  79.

Bei  Komplicationen  kommt  zu  dem  ordnungsmäßigen  Ansatze  der  Hauptverrichtung
  noch  der  niedrigste  Ansatz,  bezüglich  ein  Dritttheil  desselben  (F.  56)
für  jede  wegen  einer  Komplication  nothwendige  weitere  Verrichtung  hinzu.  So
beträgt  z.  B.  die  Gebühr  bei  der  ersten  Behandlung  des  mit  einer  Verrenkung
komplicirten  Bruches  des  Oberarmes  höchstens  vier  Thaler  für  letzteren  und
mindestens  zwei  Thaler  für  erstere,  mithin  sechs  Thaler  zusammen.

8.  80.
Fuͤr  nachstehende  Verrichtungen  finden  folgende  Ansätze,  bezüglich  auch  für
Wundärzte,  Geburtshelfer,  Hebammen  und  Heildiener,  Statt:
1)  für  die  erste  Anlegung  eines  Verbandes  oder  sonstigen  mechanischen  Apparates:


a)  bei  einer  Wunde  oder  bei  einem  Geschwür,  Fontanell  u.  s.  w.
5  Sgr.  —  1  Thlr.
Bei  mehren  gleichzeitigen  unter  allen  Umständen  höchstens  das

Doppelte.
b)  bei  einer  Zerreißung  der  Achilles-Sehnn  .  I.  2  Thlr.
IP)  bei  einer  Zerreißung  von  Muskelfasenn  15  Sgr.  —I  Thlr.
4)  bei  einer  Verkrummung  l5  Sgr.  —  3  Thlr.

Anmerkung.  Die  in  dem  Ansatze  für  eine  Verrichtung  mit  inbegriffene  (F.  77)
Anlegung  des  Verbandes  gilt  immer  für  die  erste;  die  folgenden  sind  nach  Maßgabe
  des  §.  78  zu  berechnen.

2)  Für  die  Einwickelung  einer  Gliedmaße  oder  eines  Theiles  derselben
5  Sgr.  —  1  Thlr.
3)  Für  den  ersten  Verband  eines  Bruches

a)  eines  Gesichts=  oder  Schädel-Knochens,  eines  Schulterblattes,  des