Der Geschichtsunterricht seit 1830. 671
Meinungen gelangen könne. Selbstverständlich, daß die inneren staatlichen Verhältnisse besonders
zu betonen seien. Auch Weber verlangt die Durchnahme des Stoffes in zwei Stufen
und teilt der unteren einen drei-, der oberen einen vierjährigen Kursus zu. In letzterem
sind auf Altertum und Mittelalter je ein Jahr, auf neue und neueste Geschichte zwei Jahre
zu verwenden. Der Prima fällt die neueste Geschichte zu.
Diesen Anschauungen trat, wie. schon oben (S. 666) bemerkt, Thaulow entgegen, mit
noch viel größerer Entschiedenheit Campe in seinen gedankenreichen Abhandlungen über
‘Geschichte und Unterricht in der Geschichte’ 1859. Er weist die Ansicht schroff zurück,
daß das Gymnasium irgendwie in dem Geschichtsunterricht die Beteiligung des einstigen
Staatsbürgers an den politischen Funktionen ins Auge fassen müsse. Der Geschichtsunterricht
hat nur ein Ziel: die geschichtliche Bildung, ‘die Bildung durch die Geschichte für
die Geschichte’. Bildung aber ist nicht Wissen, sondern Kraft, geschichtliche Bildung aber
‘die Kraft, die Geschichte zu verstehen. Verstehen der Geschichte heißt, die zu einem historischen
Faktum zusammenwirkenden Kräfte erkennen’. Darum verlangt er für die. oberste
Klasse auch Einführung in die historische Kritik. Da sie aber auf dem Gymnasium nur
bei der Behandlung der alten Geschichte geübt werden kann, so ist diese der Prima zuzuweisen.
Die Geschichte hat es ferner nicht mit Zuständen, sondern mit Taten zu tun, sie
kulminiert aber in Personen. Mag auch in den realen Verhältnissen die äAußerliche Veranlassung
zur Tat liegen, sie entspringt in letzter Linie der Persönlichkeit des Handelnden.
Die Kultur gehört gar nicht in die Geschichte. Wenn Campe dann aber meint, ‘die
Grundlagen des Volkslebens, die Naturverhältnisse, von denen ein Volk umgeben ist, die
elementaren Eigentümlichkeiten der Volksnatur gehörten noch in die Geschichte hinein,
dieselben Dinge könnten aber auch in der Erdkunde gebracht werden; es gebe keinen Teil
der Literatur und Kunst, der sich der geschichtlichen Betrachtung entzöge’, so beweist das,
daB er sich der Notwendigkeit kulturgeschichtlicher Belehrungen doch nicht verschließen
konnte. Entsprechend der westfälischen Instruktion tritt er für den biographischen Unterricht
auf den unteren Stufen in seiner ganzen Reinheit ein, da das Interesse des Knaben an
den Personen, nicht an der Masse hange. Er weiß wohl, daß Biographien keine Geschichte
sind, daß sie ein schiefes geschichtliches Bild erzeugen, aber die höheren Stufen sind nicht
allein da, um die unteren zu ergänzen, sondern auch zu berichtigen. Hier darf man
wohl an die Forderung Fr. A. Wolfs erinnern, ‘zu vermeiden, daß Lügen früh gelernt
werden’. Es ist schwer, fest eingewurzelte Verstellungen später zu berichtigen. Es ist
Campes größtes Verdienst, daß er nachdrücklich auf Beschränkung des Unterrichtastoffes
dringt. Nicht Universalgeschichte ist zu treiben, sondern nur das, was zum Verständnis
der Grundelemente der gegenwärtigen Bildung dient; diese Grundelemente aber sind Altertum,
Christentum und Germanentum.
Die Änderung des Lehrplans der preußischen Gymnasien 1856 verstärkte zwar den
geschichtlich-geographisehen Unterricht in Oberprima und Quarta um eine Stunde, nahm
dafür aber die gleiche Zahl der Sexta und Quinta mit der Weisung, daß sich hier der historische
Unterricht auf die in der Religionsstunde durchzunehmende biblische Geschichte und
diejenigen Mitteilungen zu beschränken habe, zu denen der geographische Unterricht Veranlassung
gebe; die Sagen des Altertums sollten in den deutschen Stunden Berücksichtigung
finden. Besser erging es dem Unterricht auf den realen Anstalten, die im Jahre 1859 ihre
‘Verfassungsurkunde’ bekamen. Sie erhielten in dem Vorkursus eine besondere Stunde für
Erzählungen aus der antiken und germanischen Sagenwelt, sowie aus dem Leben hervorragender
Männer der alten Geschichte; dazu kam eine bessere Ausstattung des geogrephischen
Unterrichts, was der Geschichte zugute kommen mußte. Ausdrücklich wird auf
die Vorführung von Lehrmitteln zur Veranschaulichung der antiken Kunst hingewiesen. Das
Endziel des Unterrichts aber sollte sein eine übersichtliche Bekanntschaft mit den wichtigsten
welthistorischen Begebenheiten und genauere Kenntnis der vaterländischen Geschichte, d. h.
der brandenburgisch-preußischen im Zusammenhange mit der deutschen. Dasselbe Jahr
brachte auch eine Umarbeitung der westfälischen Instruktion. Nicht mehr drei,
sondern zwei Lehrstufen werden angenommen, deren frühere Benennungen beibehalten wer-