Nr. 56. 377
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 24. März 1917.
I. Wteilung.
II. Abteilung.
Inhalt.
(Nr. 9.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 16. Januar
1914, betreffend die den Mitgliedern der auf Grund des Einkommen-
steuer- und Ergänzungssteuergesetzes gebildeten Kommissionen zustehenden
Reise= und Tagegelder.
(1) Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom
25. Oktober 1907, betreffend die neue Fassung der im Bundesrate
vereinbarten Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und
Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. (2) Bekanntmachung,
betreffend Gewährung von Gehaltsvorschüssen an die Beamten der
landesherrlichen Verwaltung zur Erwerbung von 5%igen Schuld-
verschreibungen der sechsten Deutschen Kriegsanleihe. (3) Bekanntmachung,
betreffend gesundheitsschädliche Spirituosen. (4) Bekanntmachung, be-
treffend Asbest. (5) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekannt-
machung vom 29. November 1916, betreffend Höchstpreise für Rüben.
(6) Bekanntmachung, betreffend Lieferung von Brennstoffvorräten an
Kirchen und Schulen.
I. Abteilung.
r. 9.) Verordnung vom 21. März 1917 zur Abänderung der Verordnung vom
16. Januar 1914, betreffend die den Mitgliedern der auf Grund des Ein-
kommensteuer= und Ergänzungssteuergesetzes gebildeten Kommissionen zu-
stehenden Reise= und Tagegelder.