882 Nr. 56. 1917.
(3) Bekanntmachung vom 17. März 1917, betreffend gesundheitsschädliche
Spirituosen.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos zu
Altona vom 10. März d. Is., betreffend gesundheitsschädliche Spirituosen, wird
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 17. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
Abteilung für Medizinalangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
III 72. Nr. 34 417/1442. Nr. 489. Altona, den 10. März 1917.
Gefunoheitsschädliche Spirituosen.
Die Chemische Untersuchungsstelle beim Etappenarzt der Armeeabteilung Woyrsch
hat in verschiedenen Proben von Spirituosen der Firma Woldemar Schmidt G.m. b. H.
in Dresden-Dohlen Vorhandensein erheblicher Mengen Methylalkohol festgestellt. Ein
Todesfall infolge Vergiftung ist bereits vorgekommen.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit sind etwaige von der Firma stammende
Vorräte zu beschlagnahmen. Vor dem Genuß ist zu warnen.
Die Zivilbehörden werden um Bekanntmachung ersucht.
v. Fakk.
(4) Bekanntmachung vom 21. März 1917, betreffend Asbest.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 25. Juli 1915 (#Kbl.
Nr. 115), betreffend Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Albest, und
vom 1. Februar 1917 (Rbl. Nr. 18), betreffend Afbest, wird hierdurch nach-
stehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Alona vom 14. März 1917, betreffend Rohasbest, Afbest-
fasern, Asbestfäden, Asbestgarne, Asbestfabrikate und Asbestabfälle, zur allge-
meinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 21. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.